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verleibet, gebrauchen, und wie sie sich gegen die Kinder erzeigen,
gefraget, auch die Schul von dem Superintendenten und dessen
Zugeordneten selbst besichtiget, und was bey den Kindern Gutes
oder Nutzen geschafft worden, explorirt werden?
25. Ob die Eltern ihre Kinder zur Schulen schicken, oder ob sie
aus Kargheit nud andern untauglichen Ursachen sie darvon abhalten?
Denn unser Wille und Meynung ist, daß solche unartige Eltern eben
so wohl das Schulgeld, als andere, zu entrichten schuldig seyn sollen,
und dessen erinnert werden, auch die Beamte und Officianten hierinn
gebührliche Handbiethung leisten.
26. Dergleichen soll auch der Kasten, Hospital, und Siechenhäuser
halber Nachforschung und Erkundigung geschehen, in was Ordnung
sie erhalten werden?
27. Ob die Armen, so darinnen ihre Unterhaltung haben, sich
auch Christlich, und der Gebühr nach, in ihrem Leben erzeigen?
28. Item, ob dasjenige, so zu Ihrer Unterhaltung verordnet
ist, ihnen treulich gehandreichet und ausgetheilet werde?
29. Wie es mit seinen Collegen oder benachbarten Pfarrern
bewandt; ob er an seinem oder ihrer Lehr und Wandel keinen Fehl
oder Mangel, oder ein ärgerlich Geschrey von ihne gehöret habe?
30. Zuletzt soll der Pfarrer erinnert und gefraget werden: ob
die Obrigkeit und Amts-Personen eines jeden Orths in Handhabung
dieser Unserer Ordnung, und Christlichen Kirchen-Regiments ihme
auch die Hand biethe, und gebührlichen Beystand thue?
14. Was nun hierauf geantwortet, und worinnen
Besserung vonnöthen, sollen Unsere Vilitatores fleissig in
Acht nehmen, und solche Emendation nach möglichen Dingen
verfügen.
15. Darnach sollen sie den Pfarrer abtretten lassen,
und die Schulheissen, Meyer, oder andere Amts-Diener, samt
etlichen aus den Zünfften, und der Gemeinde, mit Erinnerung
ihrer Eide und Pflichten, damit sie Gott und dem Landes—
herrn zugethan, gleichfalls von nachfolgenden Puncten fragen
und abhbren.
1. Erstlich von des Pfarrers Lehr und Leben. Ob er auch fleissig
und ordentlich, ausgangener Kirchenordnung gemäß, zu gewisser Zeit
und Stunde, die Predigten versehe, wie lang er zu predigen pflege?
2. Ob er die Einfältige, Alten und Kinder unterweise, und den
Catechismum treibe?
3. die Bethtage halte?
4. Die Sacramenta reiche?