Full text : Die von den Grafen Albrecht und Philipp im Jahre 1576 publizierte Nassau-Saarbrücken'sche Kirchenordnung und Agende und ihre Weiterentwicklung

An,

nd
eit
en
en
int
be,
ser
en.

in
ar⸗
au⸗
hten
luge
tnis
oein⸗

enst⸗
eiten.
chen
rien
Dar⸗
nden

oars⸗
hörte
Harm⸗
ogen,
allau,
dönig⸗
at sich
dort
ei den
e mit
ferner

festzustellen, welche Ausgaben der hessischen K. O. zu den
verschiedenen Zeiten eingeführt waren, welche Gesangbücher
gebraucht wurden u. s. w. Einzelnes aus diesen Gebieten hat
D. Diehl (cecf. dessen Abhandlung: Die neu aufgefundenen
Acta Synodica Comitatus Cattocubitensis, Zeitschrift für
praktische Theologie. XXIl. Jahrg. 1900, S. 97 und Zur
Geschichte des Gottesdienstes und der gottesdienstlichen Hand—
lungen in Hessen. Gießen 1899) schon behandelt. Außer—
ordentlich interessant sind die gottesdienstlichen Verhältnisse
in der Grasschaft Königstein gewesen, wo Erasmus Alberus
wahrscheinlich schon von 1524 an wirkte, und der Graf Ludwig
von Stolberg, der mit Luther und Melanchthon befreundet war,
von 1535 an in entschieden evangelischem Sinne sein Land
regierte. Später wurde die Grafschaft eine Hochburg des
strengsten Luthertums, zu einer Festung des Flacianismus, und
von 1557 ab erschienen in Oberursel, wo sich eine Druckerei
befand, geharnischte Streitschriften gegen die reformierte
Abendmahlslehre und den Synergismus.

Hier in Oberursel erschien auch 18663 eine sehr schön
gedruckte Ausgabe der in der Grafschaft mit diesem Jahre
zur Einführung gelangten Pfalz-Zweibrückischen Kirchen—
Ordnung des Grafen Wolfgang. Sie ist in Folio erschienen
und zählt 156 Blätter. —

Sehr verwickelt waren die kirchlichen Verhältnisse in
den sogenannten Gemeinschaften, d. h. den Gebieten, wo
mehrere Herren gemeinschaftlich regierten. Das Vierherrische,
auf dem Einrich gelegen, gehörte zur Hälfte zu Hessen, die
andere Hälfte aber den nassauischen Grafen, und zwar ein
Viertel Dillenburg und je ein Achtel Weilburg und Idstein.
A. Nebe teilt in seiner Denkschrift des Herborner Seminars
—D—
Visitationsberichte und Daten, die sich auf dieses Gebiet
beziehen, mit, aber dadurch ist nur die erste Zeit bis 1608
aufgehellt, wie später sich diese so schwierigen Verhältnisse
entwickelten, besonders als in der hessischen Kirche auch der
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.