Full text : Die von den Grafen Albrecht und Philipp im Jahre 1576 publizierte Nassau-Saarbrücken'sche Kirchenordnung und Agende und ihre Weiterentwicklung

Hessen⸗-Homburgischen, Nassau-⸗Oranischen, Nassau-Dietzischen,
Nassau-Weilburgischen, Nassau-Usingis chen, Königstein'schen und
Reichsritterschaftlichen Besitzungen! Weiche Mannigfaltigkeit
auf kleinem Raume! Welche verschiedenen Kirchen⸗Ordnungen
müssen da alle erlassen worden sein, welche mannigfaltigen
Agenden und Gesangbücher. Aber wo sind sie, wer kennt
sie? Da ich mich ex officio mit Liturgik zu beschäftigen habe,
mußte ich diesen Fragen näher treten und möchte mit dieser
Abhandlung nur eine Anregung zu weiterer Arbeit geben.
Zunächst gilt es die Gottesdienstordnung und ihre in
den verschiedenen Auflagen der K. O. von 1576 sich dar—
stellende Entwicklung in dem Walramischen Gebiete (Nassau⸗
Saarbrücken, N-Weilburg, N.-Idstein u. s. w.) zu betrachten
und dann später auch die Ottonischen Territorien ins Auge
zu fassen. Hier wurde seit 1578 das reformierte Bekenntnis
gebraucht, während in jenem Gebiete das lutherische ein—
geführt war.

Zu einer ausführlichen Geschichte sämtlicher Gottesdienst⸗
ordnungen in Nassau fehlen noch die erforderlichen Vorarbeiten.
Ich werfe nur einen Blick auf die mannigfachen kirchlichen
und gottesdienstlichen Verhältnisse in den übrigen Territorien
Nassaus und hoffe, daß dieselben bald die verdiente Dar⸗
stellung finden werden. Ich deute hier die betreffenden
Arbeitsgebiete nur kurz an.
Eine größere Anzahl unserer Gemeinden, z. B. St. Goars⸗
hausen, Nastätten, Langenschwalbach und Umgegend gehörte
früher zu Hessen-Cassel, andere Gemeinden zu Hessen-⸗Darm⸗
stadt, z. B. Braubach und Umgegend, sodann Catzenelnbogen,
ferner das sog. blaue Ländchen mit Igstadt, Lorsbach, Wallau,
Breckenheim u. s. w. Ferner bildete die Grafschaft König—
stein ein eigenes Territorium. In diesen Gegenden hat sich
das gottesdienstliche Leben selbstverständlich nach den dort
geltenden K. O. O. entwickelt, und es gilt deshalb bei den
erstgenannten Territorien die hessische Kirchengeschichte mit
ihren vielfach verschlungenen Pfaden zu berücksichtigen, ferner
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.