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5. die Linie Völklingen —Ludweiler —Groß-Rosseln,
6. die elektrischen Bahnen des Kreises Saarlouis u. a.
Ein wichtiger Verkehrsweg für den Güterversand ist
auch die Saar, die bis Ensdorf kanalisiert ist. Die nötige
Wasserstauung erfolgt durch die 6 Schleusen bei Saar—
gemünd, Güdingen, Saarbrücken, Luisental, Wehrden und
Ensdorf. Der Saarkanal ist 256 mm tief und trägt Last⸗
schiffe bis zu 300 t. Diese haben einen Tiefgang bis zu
1,80 m und werden von Pferden gezogen (Treidelverkehr).
Sie befördern Kohlen, Eisen, Erze, Kalk- und Sandsteine,
Kies, Sand, Tonerde, Mauersteine, Ziegel usw.
Dem umfangreichen Nachrichtendienst dienen
zahlreiche Postanstalten (Postämter 1., 2. und 3. Klasse,
Postagenturen und -Hilfsstellen) mit einem weit verzweigten
Telegraphen- und Fernsprechnetz.
829. Verwaltung.
Das Saargebiet wird nach den Bestimmungen des
Friedensvertrages für die Dauer der nächsten 18 Jahre
durch den Volkerbund verwaltet. Dieser hat eine
Regierungskommission Gegierungs-Ausschluß),
unter deren 5 Mitgliedern ein Saarländer sein muß, mit
der gesamten Verwaltung beauftragt. Nur die Bergverwaltung
wird von dem französischen Staat, dem
jetzigen Besitzer der sämtlichen Saarkohlengruben, aus—
geübt. Das Saargebiet muß aber mit den nötigen Kohlen
beliefert werden. Es bleibt nach wie vor deutsches
Gebiet, für das die früheren deutschen Gesetze Geltung
haben. Seine Bewohner behalten ihre bisherige Staats—
angehörigkeit, ihre Sprache, Schulen und Gerichtsbarkeit.
Die Wehrpflicht ist aufgehoben. Dagegen ist das Gebiet
dem französischen Zollgebiet angeschlossen, so
daß die aus Deutschland eingeführten und die nach Deutsch—
land ausgeführten Waren an der Grenze (nach den ersten
5 Jahren) verzollt werden müssen, während der Waren—
austausch mit Frankreich zollfrei ist. Die bisherige Se Ibst⸗
verwaltung der Gemeinden, Bürgermeistereien und
Kreise (Amtsbezirke) bleibt bestehen.