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III. Das Saargebiet.
826. Name, Ausdehnung und Größe.
1. Name. Durch den Friedensvertrag von Versailles
am 28. Juni 1919, der am 10. Januar 1920 in Kraft ge—
treten ist, wurde das Saargebiet oder das Saar—
becken als besonderes Verwaltungsgebiet gebildet. Es
hat seinen Namen von der Saar, die seinen westlichen Teil
durchfließt und es mit ihren Zuflüssen bewössert.
2. Ausdehnung. Das Saargebiet besteht aus den bis
dahin zum Regierungsbezirk Trier gehörenden Kreisen Mer—
zig (teils), Saarlouis, Saarbrücken (Stadt und Land), Ott⸗
weiler und St. Wendel (teils), sowie den pfälzischen Amtsbezirken
St. Ingbert und Homburg (teils). Außerdem ge—
hören einige Ortschaften des Amtsbezirks Zweibrücken (östlich
der Blies) dazu. Es umfaßt demnach das ganze Saar—
kohlengebiet mit Ausnahme des lothringischen Teiles
links der Saar. Die Steinkohlenlager, die es im Innern
birgt, dehnen sich über ein Gebiet von etwa 100 km Länge
und 30 biim Breite in fast westöstlicher Richtung aus und
ziehen sich westlich der Saar nach Lothringen hinüber.
3. Größe. Das Saargebiet ist rund 2000 qkm groß
und zählt etwa 700 000 Einwohner, die zu 2/, katholisch sind.
z 27. Bodengestalt und Bewässerung.
1. Bodengestalt. Das Saargebiet ist größtenteils
Hügelland, es hängt im Osten mit dem Pfälzer
Zergland zusammen, das den Norden der Bayrischen
Pfalz durchzieht. Im Süden reicht das Westrich, das
bezirk Trier abgetrennt und bilden mit den pfälzischen Bezirken
Si. Ingbert und Homburg (um Teil) das vom Völkerbund
zu verwaltende Saargeb iet, so daß der Regierungsbezirk
Trier je zinur mehr rund 6200 qkm mit etwa 4650 000 Einwohnern
umfaßt.