Il. Einleitung.
Unter Bergschäden werden zusammengefaßt, alle schädigenden
Einwirkungen des Bergbaues auf die Erdoberfläche
und den auf ihr errichteten Anlagen, Bauwerken, Eisenbahnen
usw., sowie alle Beeinflussungen von Grundwasser, Quellen
und Wasserläufen aller Art.
Die Bergschäden machen sich am deutlichsten und häufigsten
bemerkbar in einem stark bebauten Gelände. In einem
Gelände mit geringer Bebauung, mit geringen Verkehrsverhältnissen,
treten zwar auch die von ihnen hervorgerufenen
Veränderungen auf, jedoch. machen sich diese Veränderungen
im freien Felde oder im Walde weniger geltend, sie treten nicht
so in Erscheinung, sie wirken nicht so nachteilig und haben daher
nicht so hohe Entschädigungskosten im Gefolge.
Oft entstehen Schäden, die ihre Entstehung nicht in bergbaulichen
Einwirkungen haben, jedoch den Bergschäden völlig
ähnlich auftreten. Tyoische Bergschäden gibt es nicht. Es ist
daher in einem Bergbaugebiete oft ‚schwer, die Ursachen von
vorliegenden Schäden festzustellen. Um zu erkennen, ob Bergschäden
vorliegen, bedarf es vor allem einer eingehenden
Kenntnis der Auswirkungen der Grubenbaue an der Erdobertläche
in dem betr. Bergbaugebiete. Diese Auswirkungen sind
nicht vollständig gleichzustellen denen in anderen Bergbaubezirken,
da sie in erster Linie abhängig sind von dem geologischen
Schichtenaufbau eines Bergbaugebietes. Es lassen sich
daher die in einem Bergbaurevier gesammelten Erfahrungen
und Feststellungen nicht ohne weiteres in einem anderen Bergbaubezirk
zur Anwendung bringen, besonders dann nicht, wenn
das Steinkohlengebirge in den verschiedenen Bezirken von
ungleichen jüngeren Schichten überlagert ist. Die grundlegenden
Feststellungen im Steinkohlengebirge werden wohl in allen
Revieren im großen und ganzen gleich sein.