36. Fundamentsicherungen durch Betonklötze und Verankerungen
von Häusern, die in solchen Lagen zum Abbau
gebaut werden, gewähren ihnen wenn auch nicht
anen vollkommenen, so doch einen guten Schutz gegen
Beschädigungen durch den Grubenbau.
Bauwerke, die an die Ränder eines Abbaufeldes zu
esteken kommen, erleiden durch das ungleichmäßige
Niedergehen des Gebirges und die hier stattfindenden
Zerrungen und Schiebungen in der Regel größere
Schäden.
In diesen Lagen gewähren auch Fundamentsicherunzen
und Verankerungen den Gebäuden keinen besonderen
Schutz.
Es können aber auch in solchen Lagen Gebäude
ziemlich unbeschädigt bleiben und zwar dann, wenn
sie beim Niederbrechen des Gebirges vollständig auf
einer Scholle stehen bleiben und mit dieser die Ge-»irgsbewegungen
mitmachen. Vielfach zeigen aber in
solchen Fällen die Gebäude eine mehr oder weniger
zroße Schieflage gegen die Horizontalen.
38. Kleinere Gebäude lassen sich, ohne größeren Schüder
ausgesetzt zu sein, über einem Abbaufelde erst 3 bis 6
Jahre nach Beendigung des Abbaues, also nach Beendigung
der Hauptsenkungen errichten, wenn sie Fundamentsicherungen
und Verankerungen erhalten. Die
Frbauung größerer Gebäude empfiehlt sich dagegen
arst nach einem Zeitraum von 10 Jahren.
39. Sicherheitspfeiler schützen nur dann die auf ihnen
stehenden Bauwerke, wenn sie von ihrer Grenzlinie
von Tage an unter einem Winkel von 60° nach der
Tiefe hin abgeböscht sind, ‚also die Form einer abgezürzten
Pyramide oder eines abgekürzten Kegels erhalten.
140. Das Stehenlassen solcher Sicherheitspfeiler hat für das
Bergwerk große Nachteile im Gefolge; es treten große
Kohlenverluste ein, die Vorrichtungsarbeiten und der
Abbau werden erschwert. Es empfiehlt sich daher
außer den Sicherheitspfeilern für die Hauptförder
schächte möglichst weitere fernzuhalten.
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