des.
1gerien.
ssen
end,
Ahb-Yı
HIlen,
die
jern.
;atzZum
licht
Einurch
aden
‘E19
yergxüm-
zur
gen,
‚enn
iufe,
Jen.
Auf-CE.
"age
elle-NunN-
Wir-Kten
Iohe
{
4
diese Verbindungslinien mit der Horizontalen einschließen. Diesen
Winkeln wurden die Bezeichnung Böschungswinkel beigelegt,
um sie von den Bruchwinkeln, bei denen der eine Schenkel
des Winkels in der Flözebene liegt, zu unterscheiden. Bei der
Kenntnis der Böschungswinkel und der Tiefenlage der Abbaue
ist die Möglichkeit gegeben, sofort die äußersten Einwirkungen
sines Abbaufeldes, sowohl in den einzelnen Sohlen, wie auch
an. Tage, auf dem Grubenbilde angeben zu können.
Bei den Bestimmungen der Böschungswinkel im Kohlengebirge
wurde zunächst festgestellt, daß die verschiedenen Abbauarten
keinen wesentlichen Einfluß auf ihn ausüben und er
auch seine bestimmte Größe behält, gleichgültig, ob der Abbau
in einem bisher noch unverritzten Gebirge stattfindet oder in
aäinem solchen, in dem bereits Abbau stattgefunden hat.
In allen Teufenlagen des Abbaues, bis zu den tiefsten im
Saarrevier, das ist bis zu 600 m, wurden die Mindestböschungswinkel
bestimmt:
nach dem Hangenden hin, ungefähr 630
vereinzelt herabgehend bis zu 60°,
ı1ach dem Liegenden hin, ungefähr zu 66°
vereinzelt herabgehend bis zu 60%,
in streichender Richtung, ungefähr bis zu 65°
vereinzelt herabgehend bis zu 60°.
im allgemeinen kann wohl mit Sicherheit angenommen
werden, daß die Böschungswinkel nach allen Seiten des Abbaues
hin, nicht unter 60° herabgehen, daß die Methoden der
Abbaue keinen wesentlichen Einfluß auf die Größe dieser Winxel
ausüben und daß sie auch keine größeren Veränderungen
erleiden, wenn der nach Tage hin führende Schenkel durch ein
bereits vom Abbau zerrissenes Gebirge geht.
Danach sind Tagesanlagen nur dann absolut sicher gegen
Einwirkungen der Abbaue geschützt, wenn sie außerhalb eines
Böschungswinkels von 609 liegen, d. h. wenn die Verbindungslinie
von der Abbaugrenze in der Grube nach dem zu schützenden
Gegenstand über Tage, mit der Horizontalen einen Winkel
von weniger als 60° bildet.
Es folgt weiter aus diesen Feststellungen, daß alle Sicherheitspfeiler
zum Schutz von Tagesanlagen, bei denen die Begrenzungsebenen
einen größeren Winkel als 60% gegen die
Horizontale aufweisen, oder sogar senkrecht stehen, keinen
wirksamen Schutz gewähren können und daß die auf ihren