Dasselbe ist organisiert in den sogenannten „Werksschulen‘“ der
Königlichen Bergwerke, welche von den jungen Bergleuten im Alter von 14 bis zu
z8 Jahren obligatorisch besucht werden. Den Leitern der Bergvorschulen
liegt unter der Oberaufsicht des Bergschuldirektors die Aufgabe ob, auch die Werksschulen
bezüglich der Verfolgung eines möglichst einheitlichen Lehrplanes zu überwachen.
Hierdurch wird es ermöglicht, die Fähigkeiten der jungen Bergleute
und ihre Entwicklung durch Jahre hindurch zu verfolgen, bevor sie als Bergschulzöglinge
angenommen werden.
Aus dem überreichen Schülermaterial werden die besten Elemente abgesondert
und zu besonderen Kursen vereint. Dieselben umfassen die Jahrzänge
von I6 bis zu 18 Jahren, sind zweijährig gegliedert und finden ihren Abschluß
mit dem Besuch der Werksschuloberklassen. Entsprechend der geringeren
Schülerzahl und der erfolgten Auswahl können in diesen Kursen die Kenntnisse
der Volksschule erfolgreich vertieft werden. Gleichzeitig läßt sich die Grundlage
legen für einen weiteren Aufbau in Mathematik, den Naturwissenschaften
und vor allem der Ausbildung im Deutschen, welche bisher noch in den Oberstufen
Lücken aufzuweisen hatte, die sich dann nicht mehr ausfüllen ließen.
Nach Absolvierung der Werksschuloberklassen können die Schüler ihre
Meldung zur Aufnahme in die Bergvorschulen einreichen.
Vorbildung der Maschinenleute. Die Maschinenleute wurden
bisher je nach dem Bedarf der Werke und der Neigung der Zöglinge erst bei
der Aufnahme in die Bergschule selbst von den Bergleuten getrennt und in
einzelnen Disziplinen gesondert vorbereitet. Die praktische Lehrzeit, welche
sich bei den Bergleuten durch den Bedarf der Werke von selbst regelt, war an
keine bestimmte Beschäftigungsart gebunden. Der hierin liegende Mangel trat
beim Unterrichte häufig zutage.
Da außerdem im bergfiskalischen Betriebe eigentliche Maschineningenieure
nur in ganz besonderen Fällen angestellt werden, so ist eine gründliche, von den
Anfängen her überwachte Ausbildung der späteren Maschinenbeamten immer
mehr zum Bedürfnis geworden.
Dementsprechend soll ihre Anmeldung bei der Bergschule bereits mit 14
Jahren erfolgen. Ihre Lehrzeit umfaßt je eine zweijährige Ausbildung bei Schlossern
und Schmieden, und sodann in Werkstätten oder Maschinenfabriken. Praktische
Handfertigkeit und Verständnis für den Bau der einfacheren Maschinen sollen
in diesen vier Jahren gründlich gewonnen werden. Die erforderliche Kenntnis
vom Grubenbetriebe selbst wird dann in den Jahren, wo ein reiferes Verständnis
vorausgesetzt werden kann, nämlich nach der Aufnahme in die Bergvorschulen
vermittelt. (Vgl. $ 6,2 der Bestgn.)
Die theoretische Vorbildung der Maschinenleute nimmt denselben Verlauf,
wie diejenige der Bergleute.
Mit der Einführung dieser strengen Vorschriften über die Vorbildung der
Schüler soll erreicht werden, daß die Vorschule nur von solchen Elementen besucht
wird, welche nach Befähigung und Kenntnissen imstande sind, die später einsetzenden,
schwierigen Fachwissenschaften mit Erfolg in sich aufzunehmen. In der
Erwägung, daß aber eine allzu enge Umgrenzung der Berechtigungsbestimmungen