Im allgemeinen wurde die im Jahre 1873 gegebene Schulverfassung von
diesen durch die jeweilige wirtschaftliche Lage bedingten Veränderungen nur wenig
berührt. Dagegen zeigte sich sehr bald, daß gewisse in der praktischen Ausbildung
der Schüler zutage tretende Mängel eine Änderung der in den Ausbildungsvorschriften
hierüber enthaltenen Bestimmungen erheischten. Bestand die reglementsmäßig
verlangte einjährige bergmännische Praxis vor Aufnahme in die
Steigerschulen erfahrungsgemäß fast nur in Schlepperarbeiten, so gaben auch die
während des Besuchs der Steigerschule verfahrenen sechsstündigen Nachmittagsschichten
zur gründlichen Erlernung sämtlicher vorkommenden bergmännischen
Handarbeiten keine Gelegenheit. Während des Besuchs der Hauptbergschule
wurde auch nur in der Ferienzeit praktisch gearbeitet. Die Schüler rückten
daher vielfach ohne die unumgänglich notwendige, gründliche praktische Ausbildung
zur Anstellung heran, was zu berechtigten Klagen seitens der Werks-'eitungen
Veranlassung gab. Man schritt daher vom I. Oktober 1890 zu folgenden
Änderungen in der Steigerschulverfassung. Um mehr und besser gelegene Zeit
für die praktische Beschäftigung der Schüler zu gewinnen, wurde der Elementarunterricht
an den Steigerschulen eingeschränkt und den im Jahre 1892 eingeichteten
Werksschuloberklassen*) zugewiesen, deren Besuch von nun an als
Bedingung zur Aufnahme in die Steigerschulen festgesetzt wurde. Infolgedessen
konnte der Unterricht an letzteren auf 3 Wochentage beschränkt werden, während
lie Schüler an den übrigen volle Arbeitsschichten am Vormittage verfahren mußten.
Für den an den 3 Schultagen entstehenden Ausfall an Arbeitsverdienst wurde den
Schülern eine monatliche Unterstützung von 18 Mark gewährt. Die Dauer der
Lehrkurse**) an den Steigerschulen erfuhr wiederum eine Erhöhung auf 2 Jahre.
Da die infolge lebhaften Andranges ständig wachsende Schülerzahl eine Überfüllung
der an jeder Steigerschule bestehenden einzigen Klasse herbeizuführen drohte,
wurden vom I. Oktober 1890 ab an ihnen Parallelklassen***) gebildet, in welchen
abwechselnd an den Wochentagen unterrichtet wurde. So konnte man infolge
dieser Einrichtung die Zahl der Schüler bei eintretendem Bedarf ohne Schädigung
des Unterrichts noch erheblich vermehren und erzielte andererseits auch eine
bessere Ausnutzung der Lehrkräfte, weil die angestellten Hauptlehrer den Unterricht
in ihren Fächern in beiden Klassen übernahmen, wodurch sich ihre Stundenzahl
von 12 auf 24 in der Woche erhöhte. Für die technischen Unterrichtsgegenstände
mußte die Zahl der Hülfslehrer indes vermehrt werden.
Zur Herbeiführung des einheitlichen Zusammenwirkens der Schulen im
Sinne eines gleichmäßig fortschreitenden Unterrichts fanden regelmäßig in jedem
Halbjahr Konferenzen der Lehrer sämtlicher Schulen, verbunden mit einer Art
Schulprüfung statt, eine Einrichtung, die sich zur Förderung des Unterrichtes
wie zur Anregung der Lehrer gleichmäßig bewährte. Um die Entwickelung des
gesamten Schulwesens noch eingehender wie bisher überwachen und geeignete
Verbesserungsvorschläge rechtzeitig vorbringen zu können, wurde das Institut der
Prüfungsausschüsse im Jahre 1891 begründet. Sie bestanden für die Steigerschulen
*) Die neugegründeten ı3 Werksschuloberklassen wurden den bereits bestehenden Unterklassen
angegliedert.
**) Der Beginn der Kurse wurde mit Rücksicht auf die bei vielen Schülern sich unmittelbar
anschließende militärische Dienstzeit auf den Herbst verlegt.
*#7) Die Zahl der Schüler sollte in jeder Klasse durchschnittlich 15 betragen.