Diese Gründe führten zu einer zweiten Umgestaltung der Bergschuleinrichtungen
im Jahre 1873. Ihre grundlegenden Bestimmungen sind im Reglement
vom I. April 1873 niedergelegt.
Die bisher bestehenden Bergvorschulen zu Völklingen, Dudweiler und
Neunkirchen‘ wurden zu Steigerschulen erweitert. Nach den Bestimmungen
des Reglements wurde ihnen die Aufgabe zugewiesen, „geeignete junge Bergleute
zu den Stellen der Maschinenwärter, Fahrhauer und Grubensteiger wissenschaftlich
auszubilden und sie für den etwaigen späteren Besuch der Hauptbergschule
vorzubereiten‘. Letztere sollte dagegen nur noch „befähigtere junge Leute zu
brauchbaren Fahrsteigern, Obersteigern und Maschinenwerkmeistern heranziehen‘“‘.
Wurde die Schule durch diese Einrichtungen ohne weiteres in den Stand gesetzt,
eine größere Anzahl von Beamtenanwärtern jährlich auszubilden, so vermochte
man ferner auch den Ausbildungsgang mehr wie bisher der verschiedenartigen
Bildungsfähigkeit der Schüler anzupassen.
Als Vorbereitungsanstalten für die neu gegründeten Steigerschulen wirkten
die seit 1869 im Saarbezirk eingerichteten obligatorischen Fortbildungsschulen *)
(Werksschulen), deren segensreiche Wirkung auf die Weiterbildung der jungen Bergleute
je länger je mehr in der Folge hervortrat
Die Aufnahmebedingungen für die Schulen blieben die gleichen wie früher,
nur wurde die vor dem Besuch der Steigerschulen geforderte bergmännische Praxis
von 2 Jahren auf ı Jahr herabgesetzt.
Die Dauer der Lehrkurse sollte für alle Schulen zunächst nur 1'/2 Jahre
betragen. Während die Unterrichtsordänung in der Hauptbergschule nicht
wesentlich abgeändert wurde, erfuhr die der Steigerschulen ihrem neuen Zwecke
entsprechend eine erhebliche Erweiterung, da außer den einen breiten Raum einnehmenden
Elementarfächern auch naturwissenschaftliche und technische Gegenstände
in dem für Steiger erforderlichen Umfange aufgenommen werden mußten.
Nach dem Schulbericht (1874/76) umfaßte der Lehrplan:
z. Deutsche Sprache wöchentlich 4 Std.
2. Rechnen
3. Schreiben
4: Anfangsgründe der Mathematik
5. Physik
6. Maschinenkunde und Maschinenzeichnen
7. Bergbaukunde
8. Geologie, Mineralogie
9. Maschinenzeichnen
£0. Grubenrechnungswesen
(1. Markscheiden
(2. Erste Hülfeleistung bei Unglücksfällen -
(nur im letzten Halbjahr)
*) Sie gingen aus den vom Knappschaftsverein in den Hauptorten des Bezirks errichteten
Sonntagsschulen hervor. Junge Bergleute unter 18 Jahren erhalten an 2 Wochennachmittagen je
2 Stunden Unterricht in Elementarfächern. Die äußere Leitung dieser Schulen liegt in den Händen
der Berginspektion. Die Aufsicht über den. Unterricht üben die 3 Hauptlehrer der Bergvor- bezw.
Steigerschulen und der Bergschuldirektor aus.