Wurde die Aufnahme in die Schule nach Saarbrücken anfangs nur von
dem Ergebnis der Vorschulabschlußprüfung, dem vorhandenen Platz sowie
dem Bedürfnis an Beamten abhängig gemacht, so erwies es sich sehr bald als
wünschenswert, eine Bestimmung in die Aufnahmebedingungen einzureihen, wOnach
die Schüler ihrer Militärdienstpflicht vor dem Besuch der Saarbrücker
Schule genügt haben mußten, um störenden Unterbrechungen des Schulbesuchs
vorzubeugen. Diese Einrichtung zeigte sich in der Folge auch noch insofern
als äußerst segensreich, als die Schüler nach den Dienstjahren älter und reifer an
die Saarbrücker Schule kamen. Der größere Teil von ihnen stellte sich freiwillig
bei den Pionieren. Dem Gesuch der Bergbehörde, die Schüler während der Schulzeit
nach Möglichkeit von militärischen Übungen zu befreien, wurde seitens der Militärbehörden
bereitwilligst stattgegeben.
Der auf ein Jahr bemessene Lehrgang an der Saarbrücker Schule umfaßte
folgende Gegenstände :*)
t. Mathematik
2. Physik .
3. Chemie .
14. Mineralogie und Geologie
5, Bergbaukunde . . .
5. Mechanik und Maschinenlehre
7. Markscheidekunst und Planzeichnen
8. Grubenrechnungswesen .
9. Zeichnen und Modellieren
co. Konstruktion, Mechanik**)
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Der Unterricht verbreitete sich in den technischen Fächern, vor allem in
der Bergbaukunde so eingehend wie möglich auf alle diejenigen Kapitel, welche
zum Verständnis der bergbaulichen Anlagen der hiesigen Steinkohlenwerke erforderlich
waren, und beschränkte sich in den mathematisch-naturwissenschaftlichen
Lehrgebieten auf das für zukünftige Grubenbeamte Notwendigste, um eine unnötige
Ausdehnung des Lehrstoffes zu vermeiden.
Während des Besuches der Saarbrücker Schule waren die Schüler von der
Grubenarbeit bis auf die 8 Wochen im Jahre betragende Ferienzeit befreit. Um
sie auch während des Unterrichts mit der Praxis in Berührung zu bringen, wurden
Exkursionen unter Führung des Lehrers der Bergbaukunde zur Besichtigung technischer
Anlagen in der Regel allwöchentlich unternommen, wobei man die den
Schülern erwachsenden Unkosten für Eisenbahn und Zehrung seit 1868 mit einer
jährlichen Beihülfe von etwa 5 Talern für den einzelnen Schüler vergütete,
Nach Ablegung der am Schluß des Schuljahres stattfindenden schriftlichen
und mündlichen Entlassungsprüfung wurde den Schülern eine bestimmte
Qualifikation zwar nicht erteilt, wohl aber auf Grund ihrer Gesamtleistungen die
Reihenfolge festgesetzt, in welcher sie künftig in die neu zu besetzenden Steiger-*)
nach dem Schulbericht 1859/61.
‘*) von 1863 ab.