Lehrers hatte sich als ein dringendes Bedürfnis herausgestellt, weil trotz der bereits
t825 erfolgten Anstellung einer Lehrkraft für die Elementarfächer der Unterricht
in den anderen Lehrgegenständen durch den häufigen Wechsel der im Nebenamt
unterrichtenden Beamten wiederholt beeinträchtigt worden war.
Nach eifrigen Bemühungen gelang es endlich, Dr. Andrä, Privatdozent
in Halle, für die neue Stelle zu gewinnen. Sie wurde ihm am I. August 1857 übertragen,
nachdem er sich zuvor durch Studienreisen mit den Einrichtungen sämtlicher
preußischer Bergschulen bekannt gemacht hatte. Unter seiner Mitwirkung
erfolgte nunmehr die Reorganisation nach einem von dem damaligen Bergamtsdirektor
Krause entworfenen Plane, welcher durch Ministerial-Reskript vom
26. März 1858 genehmigt und im Reglement für die Saarbrücker Bergschulen vom
I. Juni 1858 niedergelegt wurde.
b) Die erste Reorganisation im Jahre 1858.
Während die Oberklasse der Saarbrücker Bergschule bestehen blieb, ging
die Unterklasse hier wie in Neunkirchen ein. An ihre Stelle traten 6 Vorschulen
als Vorbereitungsanstalten für die Saarbrücker Bergschule in den Ortschaften
Neunkirchen, Merchweiler, Heusweiler,*) Dudweiler, Völklingen und Derlen. Aus
letzterem Ort wurde die Vorschule sehr bald nach Ensdorf verlegt.
Diesen neu gegründeten Vorschulen wurde zur Aufgabe gestellt, die elementaren
Kenntnisse der mit Volksschulbildung aufgenommenen Schüler zu befestigen
und andererseits auf eine möglichst gleichmäßige Ausbildung der später in die
Hauptschule eintretenden Schüler hinzuwirken. Der Unterricht erstreckte sich
daher in erster Linie auf die elementaren Fächer, Rechnen und deutsche Sprache,
zu denen Zeichnen und Anfangsgründe der Mathematik hinzutraten. Anfangs ın 4,
später in 6—8 Wochenstunden wurde an zwei Wochennachmittagen und Sonntag
vormittags Unterricht durch die Lehrer der an den genannten Orten befindlichen
Elementarschulen erteilt. Die Räume der letzteren wurden den Vorschulen seitens
der Gemeinden unentgeltlich zur Benutzung überlassen.
Zur Vervollkommnung ihrer praktischen Fertigkeiten und zum Erwerb
ihres Unterhaltes mußten die Schüler am Vormittag eine Schicht verfahren.
Die Aufnahmebedingungen für die Vorschulen bestanden in der Vollendung
des 18. Lebensjahres, einer mindestens 2]ährigen Praxis auf den Gruben bezw. einer
rJährigen auf einer Schichtmeisterei, sowie in dem Nachweis guter elementarer
Vorkenntnisse in einer zu diesem Zweck abgehaltenen Aufnahmeprüfung. War der
auf I Jahr bemessene Vorschulkursus mit Erfolg besucht worden, was durch die am
Ende stattfindende Abschlußprüfung nachgewiesen werden mußte, so wurden die
besten Schüler zum Besuch der Saarbrücker Schule zugelassen, während man die
schwächeren entließ oder ihnen eine einmalige Wiederholung des Vorschulkursus
gestattete.
*) Die Vorschulen zu Heusweiler, Merchweiler und Ensdorf gingen bald wieder ein.