und Rückweg beanspruchten, in Verbindung mit der am Vormittag verfahrenen
Schicht bei den meisten Schülern den Erfolg des Unterrichts infolge Übermüdung
beeinträchtigten, wurde der Unterricht auf 2 schichtfreie Wochentage, Mittwoch
und Sonnabend, beschränkt, indem die Unterklasse nur an den Nachmittagen 6
bis 8, die Oberklasse auch an den Vormittagen insgesamt 10 Stunden Unterricht
an diesen beiden Tagen erhielt.
Die größtenteils aus unbemittelten Bergmannsfamilien stammenden
Schüler vermochten den an den Schultagen entstehenden Lohnausfall jedoch nur
schwer zu ertragen. Das Saarbrücker Bergamt hatte daher die Gewährung von Geldantschädigungen
an die Schüler wiederholt beantragt, war aber zunächst stets abschlägig
beschieden worden, da nach der Auffassung des Oberbergamtes der Genuß
des Unterrichtes als Wohltat und hinreichende Unterstützung angesehen werden
sollte. In der Folge ließ die Regelmäßigkeit des Schulbesuchs ungeachtet seiner
Beschränkung auf 2 Tage bei vielen Schülern nach wie vor zu wünschen übrig,
so daß im Jahre 1834, um wenigstens den am entferntesten von Saarbrücken, in der
Bergmeisterei Neunkirchen wohnenden Schülern die weiten Wege zu ersparen,
eine Zweigschule in Neunkirchen mit dem Lehrplan der Saarbrücker Unterklasse
gegründet wurde. In dem gemieteten Raum eines Privathauses wurde anfangs
durch einen Schichtmeister, später durch einen Pfarrer aus Neunkirchen Unterricht
an 2 Wochennachmittagen in den Elementarfächern erteilt. Auf Grund der
am Schlusse des Schuljahres abgehaltenen Prüfung wurden die fähigsten Schüler
nach Saarbrücken in die Oberklasse übernommen, die anderen entlassen.
Weder die Gründung der Neunkirchener Schule, noch die vom Jahre
[843 ab auf die wiederholten Anträge des Bergamtes wenigstens den fleißigsten
und bedürftigsten Schülern gewährten Geldunterstützungen*) vermochten wesent:
lich bessere Erfolge zu erzielen, da die Schulwege immer noch für einen größeren
Teil der Schüler zu weit und die gewährten Geldentschädigungen zu knapp
bemessen waren. Ein Ministerialerlaß vom 18. Januar 1856 erkannte diese auch
in den Schulberichten der fünfziger Jahre wiederholt zur Sprache gebrachten Mängel
als Ursache für die Mißerfolge des Schulunterrichts an und verfügte eine durchgreifende
Umgestaltung des Bergschulwesens, wobei die Einrichtungen der
Bochumer und Essener Bergschule zum Vorbild genommen werden sollten. Zum
Studium jener wurde daher der Markscheider Honigmann nach Bochum
and Essen geschickt, welcher seine Beobachtungen über die dortigen Schulen in
einer ausführlichen Denkschrift niederlegte.
Obwohl bereits der Etat für 1857 die zur Umgestaltung des Schulwesens
erforderlichen Mittel enthielt und zu diesem Zweck von 1000 auf 4000 Taler erhöht
worden war, wurde eine Reorganisation in diesem Jahre noch nicht in die Wege
geleitet, da es dem Bergamt zunächst als das Notwendigste erschien, für die zweite
neugegründete etatsmäßige Lehrerstelle eine tüchtige Kraft zu gewinnen, der gleichzeitig
auch die Oberaufsicht über den Unterricht und die Handhabung der Schuldisziplin
übertragen werden sollte. Die Anstellung eines zweiten etatsmäßigen
*) Der Bergschuletat setzte 100 Taler zu diesem Zweck im Jahre 1843 aus. Im Jahre 1845
wurden 123 Taler, im Jahre 1847 312 Taler an Unterstützungen für Schüler verausgabt. Über das
Anwachsen des Unterstützungsfonds siehe Kostenzusammenstellung. Anlage c.