Full text : Geschichte der Saarbrücker Bergschule

Der Unterricht in der Oberklasse umfaßt:
1. Für Bergleute: 2, Für Maschinenleute :
Bergbaukunde (u. zwar spez. Abschn. Spezielle Maschinenkunde (Gasder
 wichtigeren Teile, nämlich: maschinen, Dampfturbinen usw.),
Kohlenauf bereitung, Ökonomie des Elektrotechnik (Entwerfen von An-Abbaues,
 Förderung, Grubenaus- lagen),
bau und .Wetterwirtschaft, An- Konstruktionslehre,
fertigen von Abbauplänen und Bergpolizei,
Kostenanschlägen), Rettungsdienst,
Markscheidekunde (ausgewählte spez. Arbeiterversicherung und soziale Ge-Bergpolizei,
 [Teile), setzgebung,
Rettungsdienst, ainzelne Teile der Bergbaukunde
Arbeiterversicherung und soziale Ge- (z. B. Förderanlagen usw.),
setzgebung. Baukonstruktionslehre.
8 13. Prüfungen.
Für die Schüler der Unterklasse findet nur eine Klassenprüfung in
Gegenwart des Direktors statt.
Für die Schüler der Mittelklasse findet am Schlusse eines jeden Lehrganges
 eine schriftliche und mündliche Prüfung statt.
Jeder Schüler der Mittelklasse erhält bei seinem Abgange nach erfolgter
Prüfung ein von dem Kurator, dem Bergschuldirektor und dem Lehrerkollegium
vollzogenes Abgangszeugnis, welches sich sowohl über Fleiß, Leistungen in
den einzelnen Lehrfächern und das sittliche Verhalten des Schülers während
des Schulbesuches, als auch darüber auszusprechen hat, mit welchem Gesamtergebnisse
 er das Ziel der Anstalt erreichte.
Eine Wiederholung des Besuches der Mittelklasse ist den Schülern,
welche das Ziel der Schule nicht erreicht haben, höchstens einmal zu gestatten.
Die Schüler der Oberklasse erhalten gleichfalls nach einer vorgängigen
mündlichen und schriftlichen Prüfung ein Zeugnis über Leistungen, Fleiß und
Führung, das vom Kurator, dem Bergschuldirektor und dem Lehrerkollegium
ausgestellt ist.
Bei nicht befriedigendem Ergebnis soll eine Wiederholung der Prüfung
nur ausnahmsweise gestattet werden.

8 14. Teilnahme an den Prüfungen.
Zu den Prüfungen an der Mittel- und Oberklasse sind das Königliche
Oberbergamt, der Kurator der Anstalt, die Mitglieder und Hilfsarbeiter der
Bergwerksdirektion, die Werksdirektoren und die Revierbeamten des Bergwerksdirektionsbezirks
 einzuladen.
Das Königliche Oberbergamt und der Kurator der Anstalt können sich
außerdem jederzeit über den Stand des Unterrichts informieren.
V. Berechtigungen.
8 15. Die Absolventen der Mittelklasse.
Mit dem Besuch der Mittelklasse hat die Ausbildung der Schüler mit
befriedigendem oder genügendem Abgangszeugnis ihren Abschluß erreicht.
            
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