sich dem Maschinenfach widmen wollen, nehmen an dem Unterricht in
Mineralogie, Markscheiden und dem allgemeinen Zeichenunterricht nicht teil,
erhalten dagegen besonderen Unterricht in Mathematik, Physik, Konstruktions-'ehre,
Maschinenkunde, Elektrotechnik und Maschinenzeichnen.
1. Unterklasse,
Der Unterricht in der Unterklasse wird wöchentlich in 28 Lehrstunden
und zwar an 6 Wochentagen in je 4-—6 Stunden erteilt. Der Unterricht ist
vorwiegend theoretisch, jedoch finden zur Ergänzung des theoretischen Unterzichts
regelmäßig Besichtigungen von Werksanlagen, Grubenfahrten usw. statt.
Die Berg- und Maschinenleute erhalten in der Unterklasse gemeinschaftlichen
Unterricht in
Deutsch,
Mathematik,
Physik und einzelnen Teilen der praktischen
Chemie (wie Herstellung
von Leuchtgas, Koks usw.).
Dazu tritt für Bergleute:
Mineralogie,
Geologie,
Lagerstättenlehre,
Bergbaukunde (1. Teil),
Allgemeine Maschinenlehre,
Zeichnen;
für die Maschinenleute:
Bergbaukunde, soweit dieselbe für
Maschinenleute in Betracht kommt,
Maschinenkunde (Dampfkessel),
Mechanik,
Elektrotechnik (1. Teil),
Konstruktionslehre,
Zeichnen,
2. Mittelklasse.
Der Unterricht in der Mittelklasse wird in wöchentlich 24—26 Stunden,
einschließlich der Besichtigung von Werksanlagen, Grubenfahrten und markscheiderischen
Übungen an den 6 Wochentagen, vor- und nachmittags erteilt.
Unterrichtsgegenstände sind für beide Abteilungen gemeinsam:
Bergrecht (Bergpolizei, Organisation | Dazu tritt für die Bergleute:
der Bergbehörden), Bergbaukunde (2. Teil),
Allgemeine Verwaltung, Markscheidekunde,
Grubenrechnungswesen, Zeichnen:
Knappschaftswesen,
Arbeiterschutz, Gewerbeordnung,
Rettungsdienst (Grubenbrand),
Erste Hilfeleistung bei plötzlichen
Unglücksfällen.
für die Maschinenleute:
Mechanik,
Mathematik,
Maschinenkunde (Dampfmaschinen),
Elektrotechnik (2. Teil),
Konstruktionslehre (2. Teil),
Zeichnen.
3. Oberklasse.
Der Unterricht in dieser Klasse wird in wöchentlich 20—24 Stunden
mit Einschluß der Grubenfahrten usw. an den 6 Wochentagen vor- und
nachmittags erteilt.