An Weihnachten, Ostern und Pfingsten wird der Unterricht nur wenıge
Tage unterbrochen. Dagegen fällt in das Sommerhalbjahr eine Ferienzeit bis
zu 13 Wochen. In dieser werden die Schüler auf die Grube verlegt und mit
möglichst instruktiven Arbeiten beschäftigt.
Militärpflichtige müssen vor Eintritt in die Hauptbergschule ihrer
Militärpflicht genügt haben.
8 11. Aufnahme.
Diejenigen Schüler, welche die Klasse 1 der Bergvorschule mit Erfolg
besucht und sodann ihrer Militärpflicht genügt haben, werden ohne weiteres
in die Unterklasse der Hauptbergschule aufgenommen. Sie haben dem an
den Bergschuldirektor, durchlaufend bei der vorgesetzten Berginspektion zu
richtenden Gesuch um Aufnahme
1. das Bergvorschulzeugnis,
2, den Militärpaß,
3. ein gutes Führungszeugnis vom Militär,
4. das Tagebuch
beizulegen.
Die militärfreien Schüler haben an Stelle der unter 2 und 3 genannten
Papiere den Nachweis über eine weitere 2jährige praktische bergmännische
oder maschinentechnische Tätigkeit im hiesigen oder in fremden Bezirken und
den Besuch von Bergvorschule oder ähnlichen Schulen beizubringen.
Für die Bewerber, die nicht die Bergvorschule besucht haben, ist eine
Aufnahmeprüfung erforderlich. In dieser müssen die Prüflinge diejenigen
Kenntnisse nachweisen, wie die Schüler der Vorschulklasse 1 bei der Versetzungsprüfung
in die Unterklasse der Hauptbergschule.
Dem Aufnahmegesuch sind beizufügen:
1. Ein Zeugnis der besuchten Anstalten;
2, der Nachweis durch Militärpaß, daß sie ihrer Militärpflicht genügt
haben bezw. davon befreit sind;
3. der Nachweis einer mindestens 4jährigen, bei denen, welche
die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst haben, einer
mindestens 2 jährigen praktischen Tätigkeit und zwar wird diese
beim Grubenbetriebe vom 16. Lebensjahre ab gerechnet;
ein gutes Führungszeugnis von der Polizeibehörde bezw. der
Militärbehörde.
Die ärztliche Untersuchung findet in allen Fällen durch den für den
Sitz der Hauptbergschuie zuständigen Knappschaftsarzt statt.
Der Bergschuldirektor entscheidet über die Zulassung oder Nichtzulassung
des Bewerbers.
Die nicht aufgenommenen Vorschüler bezw. Bewerber können noch
einmal zum Besuche der Vorschulklasse 1 zugelassen werden. Eine Öftere
Wiederholung ist nicht zulässig.
8 12. Lehrplan.
Mit dem Eintritt in die Hauptbergschule findet eine Trennung für die
Ausbildung im Grubenbetrieb und Maschinenbetrieb statt. Die Schüler, die
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