Full text : Geschichte der Saarbrücker Bergschule

d) Bestimmungen
über die Einrichtung der Bergschulen im Bezirke der
Kgl. Bergwerksdirektion zu Saarbrücken.
(Vom 1. April 1907.)

ı. Zweck und Gliederung der Bergschule.
8 1. Die Saarbrücker Bergschule bezweckt die Vorbereitung zum
Beamtendienst im Gruben- und Maschinenbetrieb der der Königlichen Bergwerksdirektion
 zu St. Johann-Saarbrücken unterstellten Werke.
Sie zerfällt in:
i. Vier Bergvorschulen zu Louisenthal, Sulzbach, Göttelborn und
Neunkirchen.
2, Die Hauptbergschule zu St. Johann.
In den Bergvorschulen werden geeignete junge Bergleute für die Aufnahme
 in die Hauptbergschule vorbereitet.
In der Hauptbergschule erhalten die Schüler die wissenschaftliche
Vorbildung zur Übernahme einer Grubensteiger-, Maschinensteiger-, Obersteiger-
 oder Maschinenwerkmeisterstelle.

Il. Verwaltung der Schule.
82, Aufsicht und Leitung der Schule.
Die Bergschule untersteht der Königlichen Bergwerksdirektion zu
Saarbrücken, deren Vorsitzender Kurator der Schule ist.
Ihre Leitung liegt dem Bergschuldirektor ob. Dieser überwacht den Schulunterricht,
 sorgt für die Schulzucht, übt in allen dienstlichen Verrichtungen die Aufsicht
 über das Lehrer-, Beamten- und Dienstpersonal aus und hat in seinem Geschäftsbereiche
 die Disziplinar- usw. Befugnisse wie die Bergwerksdirektoren.
Bei der Bergwerksdirektion bearbeitet der Bergschuldirektor als Hilfsarbeiter
 die Bergschul- und die Werksschulangelegenheiten.
83. Lehrerkollegium.
1. Das Lehrerkollegium der Hauptbergschule,
Die ordentlichen, d. h. im Hauptamte angestellten Lehrer der Hauptbergschule
 bilden ein Kollegium, in welchem der Bergschuldirektor den Vorsitz
führt. Sitzungen werden nach Bedarf vom Direktor anberaumt. Für die
Tätigkeit des Lehrerkollegiums wird vom Direktor eine Geschäftsordnung entworfen,
 die der Genehmigung des Vorsitzenden der Bergwerksdirektion unterliegt.
Das Lehrerkollegium ist zu hören:
a) zu Anordnungen für die Überwachung des Bergschulgebäudes,
der Sammlungen und Geräte;
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.