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St. Wendel, des Hunsrücks, der Nahe und der Pialz ankom—
men, hatten den Zug verspätet; diesmal bedeutete es für sie
ein großes Glück, andernfalls wären sie heute wohl auch
nicht mehr unter den Lebenden; die Zahl der Opfer wäre
die doppelte. Der in Brand geratene Feldes-Teil ist zugäng—
lich durch den Förderschacht der Grube Reden, der die frische
Luft hineinführt, durch den Bildstocker Schacht, der die ver—
h»rauchte Luft abführt, und durch den Bildstocker Schacht der
Hrube Heinitz. Von der Explosion getroffen sind die Steiger—
ibteilungen 145417, die mit je 73 Mann belegt sind und
deren jede eine besondere Luftversorgung hat. Auf allen
deutschen Gruben ist nach z5 25 der Bergpolizeiverordnung
sür den Betrieb von Schlagwettergruben erlassenen Spezial—
Vorschriften täglich vor dem Anfahren der Belegschaft eine
Untersuchung aller Betriebspunkte auf das Vorhandensein
von schlagenden Wettern anzustellen. Diese Untersuchung
erfolgt: J. durch Wettermänner oder Vorfahrer, welche
aus den zuverlässigsten und erfahrensten Arbeitern auszuwählen
sind, 2. durch die Kameradschaftsältesten.
Die Wettermänner haben des Morgens so rechtzeitig
einzufahren, daß sie genügend Zeit haben, die ihnen zugewiesenen
Abteilungen gründlich und aufs gewissenhafteste auf das Vor—
sandensein von Schlagwettern zu untersuchen. Die Untersuchung
erstreckt sich auf sämtliche Betriebspunkte, Haupt und Neben—
vetterweg. Nach beendigter Untersuchung fahren die Wetter—
nänner aus und erstatten ihrem Abteilungssteiger Bericht
über ihre Wahrnehmungen. Dieser Bericht muß unbedingt
vor der Anfahrt der Belegschaft erfolgen. Hat er vor irgend
inem Betriebspunkte eine Ansammlung von Schlagwettern
jsefunden und dem Abteilungssteiger hiervon Meldung gemacht,
o liegt letzterm die Pflicht ob, dieses sofort dem Cbersteiger
uu melden. Der Betrieb an einem solchen Arbeitspunkte muß
eingestellt und die Arbeit darf nicht eher aufgenommen wer
den, bis sie wieder schlagwetterfrei ist. In solchen Fällen
sährt auch der Abteilungssteiger sofort nach dem Verlesen
einer Abteilung ein, um selbst an Ort und Stelle die zur
Beseitigung der Schlagwetter notwendig werdenden Maßnah—
men anzuordnen und zu leiten.
Dem Kameradschaftsältesten liegt die Pflicht ob,
»evor seine Kameraden die Arbeit an ihrem Arbeitepunkte