Full text: Das Grubenunglück zu Reden, Kreis Ottweiler, am 28. Januar 1907

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St. Wendel, des Hunsrücks, der Nahe und der Pialz ankom— 
men, hatten den Zug verspätet; diesmal bedeutete es für sie 
ein großes Glück, andernfalls wären sie heute wohl auch 
nicht mehr unter den Lebenden; die Zahl der Opfer wäre 
die doppelte. Der in Brand geratene Feldes-Teil ist zugäng— 
lich durch den Förderschacht der Grube Reden, der die frische 
Luft hineinführt, durch den Bildstocker Schacht, der die ver— 
h»rauchte Luft abführt, und durch den Bildstocker Schacht der 
Hrube Heinitz. Von der Explosion getroffen sind die Steiger— 
ibteilungen 145417, die mit je 73 Mann belegt sind und 
deren jede eine besondere Luftversorgung hat. Auf allen 
deutschen Gruben ist nach z5 25 der Bergpolizeiverordnung 
sür den Betrieb von Schlagwettergruben erlassenen Spezial— 
Vorschriften täglich vor dem Anfahren der Belegschaft eine 
Untersuchung aller Betriebspunkte auf das Vorhandensein 
von schlagenden Wettern anzustellen. Diese Untersuchung 
erfolgt: J. durch Wettermänner oder Vorfahrer, welche 
aus den zuverlässigsten und erfahrensten Arbeitern auszuwählen 
sind, 2. durch die Kameradschaftsältesten. 
Die Wettermänner haben des Morgens so rechtzeitig 
einzufahren, daß sie genügend Zeit haben, die ihnen zugewiesenen 
Abteilungen gründlich und aufs gewissenhafteste auf das Vor— 
sandensein von Schlagwettern zu untersuchen. Die Untersuchung 
erstreckt sich auf sämtliche Betriebspunkte, Haupt und Neben— 
vetterweg. Nach beendigter Untersuchung fahren die Wetter— 
nänner aus und erstatten ihrem Abteilungssteiger Bericht 
über ihre Wahrnehmungen. Dieser Bericht muß unbedingt 
vor der Anfahrt der Belegschaft erfolgen. Hat er vor irgend 
inem Betriebspunkte eine Ansammlung von Schlagwettern 
jsefunden und dem Abteilungssteiger hiervon Meldung gemacht, 
o liegt letzterm die Pflicht ob, dieses sofort dem Cbersteiger 
uu melden. Der Betrieb an einem solchen Arbeitspunkte muß 
eingestellt und die Arbeit darf nicht eher aufgenommen wer 
den, bis sie wieder schlagwetterfrei ist. In solchen Fällen 
sährt auch der Abteilungssteiger sofort nach dem Verlesen 
einer Abteilung ein, um selbst an Ort und Stelle die zur 
Beseitigung der Schlagwetter notwendig werdenden Maßnah— 
men anzuordnen und zu leiten. 
Dem Kameradschaftsältesten liegt die Pflicht ob, 
»evor seine Kameraden die Arbeit an ihrem Arbeitepunkte
	        
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