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fügen: „Allerdings ist ein zahlenmäßiger Beweis hierfür nicht
möglich, da die amtliche Statistik nicht das erforderliche Mate-
rial liefert; sie läßt nämlich nur den Anteil an der Gesamt-
belegschaft ersehen, enthält aber keine Angaben darüber, in
welcher Weise sich die Hauer in den einzelnen Jahren auf die
verschiedenen Arbeiten (Ausrichtungs-, Vorrichtungs- und
eigentliche Gewinnungsarbeiten) verteilen.“
Da nun aber in der amtlichen Zeitschrift die einzelnen
Werke ohnehin mit Worten angeben, welche unterirdischen
Arbeiten betrieben worden sind, so fragt es sich, ob es eine
unerschwingliche Aufgabe wäre, zusammenfassend für jeden
Betrieb ziffernmäßig anzugeben die Zahl der Arbeits-
kräfte und Schichten je für die produktiven und un-
produktiven Arbeiten.
Ebenso die vorgenommenen betrieblichen Verbesse-
rungen mit möglichster Verdeutlichung ihres Ein-
flusses auf die Produktion, z. B. maschinelle Strecken-
förderung, benützte Schrämmaschinen, verbesserte Hilfsmittel
und Methoden u. dgl. Es kann ja durch solche Neuerungen
die Grundlage der Urteilsbildung toto coelo verschoben werden.
Anspruch auf gerechte Würdigung ihres Einflusses auf die
Produktion haben die betrieblichen Verbesserungen nicht weni-
yer als die Mehranstrengung der Arbeiter !). ;
') Früher gab es jene bergbaustatistisch äußerst interessante Mit-
teilung, die sich in Bd. 1 der Pr. Z. für die Gruben des Saarreviers findet.
Nämlich die angefallene Kohlenmenge pro Flächeneinheit des
ausgeräumten Flözbodens. Wenn solche Angaben spezialisiert für
größere Flözteile und ihre Abbauzeiten vorlägen, ließe sich einiger-
maßen ein Bild gewinnen von der verschiedenartigen Leistungsmög-
lichkeit auf den einzelnen Flözen, dem Gleichbleiben bezw. der Ver-
änderung derselben mit dem Fortschreiten des Abbaues. Das wäre eine
orauchbare Unterlage für die in den letzten Jahren lebhaft einsetzende
Diskussion über die Frage, ob Tarifverträge im Bergbau möglich
seien oder nicht (cf. Dr. Brauns, Dr. Hilgenstock, Dr. Herbig [Abhand-
lung in den Septembernummern des „Glück Auf“ 1908, erschien als
diese Arbeit bereits abgeschlossen war] in der Sozialen Praxis XVII,
217—28, 593—7, 617—22, 1017—49). Auf Grund solcher Angaben über
die vorgängige tatsächliche Entwicklung könnte man wohl die Eigen-
art, die der Tarifvertrag im Steinkohlenbergbau haben soll. deutlicher