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worden, daß der Arbeiter in die Lage gesetzt werde, einen
eigenen Besitz, vor allem ein eigenes Heim zu erwerben. Die
Gründe dieser Forderung sind genugsam erörtert und im Ganzen
als zutreffend anerkannt.
Seit dem großen wirtschaftlichen Aufschwung des Saar—
kohlenbergbaues in den Mer Jahren vorigen Jahrhunderts ist
der Staat näher an die Anfgabe einer Ansiedelung seiner
Bergarbeiter herangetreten, wobei er sich hauptsächlich von
socialpolitischen Gesichtspunkten leiten ließ. Schon damals
wurde ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet, dem fis
kalischen Bergmann womöglich ein eigenes Heimwesen zu ver—
schaffen.
Der Staat bediente sich dazu bis in die 7Oer Jahre des
hiesigen Knappschaftsvereins. Zunächst wurden nämlich den
Bergleuten neben fiskalischen Hausbauprämien entgeltliche Dar—
lehen aus der Knappschaftskasse gewährt. Als infolge der nun
zunehmenden Baulust die Preise der Bauplätze enorm in die
Höhe gingen, erwarb der Knappschaftsverein auf Betreiben des
Bergfiskus vom Forstfiskus ein größeres Areal Land zu An—
siedelungszwecken. Auf diese Weise enstanden die Saarbrücker
Bergmannskolonien Elversberg, Kleinheiligenwald, Drehbrunnen,
Bildstock, Seitersgräben, Friedrichsthal, Pflugscheid, Buchen—
schachen, Altenkessek, Herrensohr, Dieffelten.
Sie wurden nach einem bestimmten Bebauungsplan an—
gelegt; jede Parzelle erhielt eine Größe von einem halben
Morgen, dessen eine Hälfte zu Haus und Garten, dessen andere
Hälfte für Ackerland bestimmt wurde. Erstere wurde den Berg—
leuten durch Kauf, letztere vprläufig gegen Pacht überlassen.
(SOer und 6Oer Jahre.)
Bald stellte sich indessen diesen Ansiedelungsbestrebungen
ein eigenartiges Hindernis entgegen. Für die Ausdehnung der
Kolonien sowohl wie der Dörfer wirkte außerordentlich erschwe⸗
rend eine gesetzliche Bestimmung aus französischer Zeit, wonach
innerhalb von 1000 Metern von den Waldgrenzen Häuser nicht
errichtet werden durften: erst als diese gesetzliche Bestimmung
wesentlich gemildert war, kounte an eine erfolgreiche Fortsetzung
des Ansiedelungswerkes gedacht werden.
Seit 1865 gewährte der Bergfiskus außer den Hausbau—⸗