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Frongelderlaß von 1730
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Frongelderlaß von 1730
Historischer Verein für die Saargegend, Abt. VIII Nr. 13.)
Nachdem ihre Hochfürstliche Durchlaucht, Unsere gnedigste
Fürstin und Landesregentin, zu Aufnahme und Consolation derer
sämtlichen Unterthanen der Herrschaft Ottweiller den vierken Theil
am frohnd geld gnädigst erlassen, als hat man zufolge deßen eine
Neue interims repartition über gemeine frohndgelder geferkigt
und Erträgkt nunmehro
Meyerey Welschbach.
Landsweyler.
Johannes Strauß
Andreas Schön-
berger
Johannes Gesting
Henrich Hennings
Wittib 3 17
Matheiß Schmidt 1 15
Guld. Alb.is9)
3 13 Hanß Peter Schult—
— 3 28
Johannes Seel 4 15
Michael Bolländer 16
Johannes Ruß 21
Nicolaus Müller 11
27 29
Guld. Alb.
Schiffweyler.
Peter Schultheiß 6 17 Johannes Klein und
Christian Spinn- Baltzer Holtzer ge—
weber 3 21 meinschaftlich 6 13
188) Es handelt sich um Ablösung von Frongeldern, die mit dem Besitz von
Grund und Boden zusammenhängen. Deshalb werden in der Liste auch Aus—
wärtige — Ausländische genannt — aufgeführt und hinsichtlich der Bürger der
Stadt Otkweiler ist die Einschränkung gemacht „hinsichtlich ihrer auf fronbaren
Bännen befindlichen Wiesen“.
189) 30 Albus sind 1 Gulden, 8 4 sind 1 Albus. Die Pfennigbeträge des
Urkexkes sind raumersparnishalber nicht gebracht.