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Landesbeschreibung von 168.
Der vorgenannte Vinzenz Schilling besitzt Wiesen mit einem
Erkrag von 6 Wagen Heu bei guter Ernte.
Alle genannten Ländereien und Wiesen sind ihm vom Landes—
herrn gegen eine Gebühr von 20 Gulden überlassen worden, die er
an die Kirche zahlen soll.
Es gibt noch andere Privatpersonen, die Grundbesitz im Orte
haben, deren Vamen ich jedoch zur Zeit nicht erfahren konntkte.
Der übrige Grundbesitz gehört dem Landesherrn von Todes-
wegen; seine Größe ist nicht mit Bestimmtheit anzugeben, da der
Ort verlassen ist.
Die vorstehende Aufstellung ist das Ergebnis einer Besichtigungs—
reise und vollendet worden am 27. Juni 1684.
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Bauernhaus in Steinbach