Landesbeschreibung von 1684
173
5. Heinrich von Isle, Landwirt, hält 2 Kühe und 1 Pferd. Vor
b Jahren hat er sein Haus mit der Scheune wiederaufgebaut. Es
gehören ihm 7 teils kleine, keils große Gärtken; hierin enthalten ist
einer, der noch nicht urbar —— und ihm von dem Landesherrn
geschentt worden ist. Sein Eigentum an pflugbaren Ländereien,
ie er urbar gemacht hat, beträgt 7 Morgen. Von dem Uebrigen,
das noch Braächland ist und ihm vom Landesherrn geschenkt worden
ist, kann er Größe und Umfang nicht angeben.
Er hak angesäet mit Roggen auf seinen Aeckern und anderen,
die er gepachtet hat, 5 Morgen und in den Hecken, die er gerodet
hat, WMorgen,; ferner mit Hafer (wie vorher) 5 Morgen und mit
Gerste WMorgen.
Seine Wiesen, die zum Teil noch zu roden sind, bringen ihm
816 Wagen Heu ein.
6. Hans Caspar Fuchs, Landwirt, hält 3 Pferde.
Er hat vor 4M Jahren sein Haus wiederaufbauen lassen und läßt
zur Zeit seine Scheune wiederherrichten. Es gehören ihm 6 Gärten
und an pflugbaren Ländereien, die urbar gemacht sind, 6 Morgen
und weiterhin auf dem Banne Fene im gleichen Amte und zwar
zum Teil noch nicht urbar gemacht, b Morgen.
Er hat angesäet mit Roggen auf diesen Ländereien, die er urbar
gemacht hat, 5 Worgen; desgleichen in den Rothecken; ferner mit
Hafer, zum Teil auf Pachtland, 5 Worgen und mit Gerste
Morgen.
Seine eigenen Wiesen, von denen eine mit einem Erkrag von
1 Wagen Heu noch nicht gerodet ist, bringen ihm 7 Wagen Heu
ein, seine gepachteten Wiesen etwa 3 Wagen Heu.
7. Andreas, der Müller, besitzt nichts als die Mühle, die er von
der Kirche für 3 Wagen Heu gepachtet hat.
Die übrigen aufgegebenen und anderen Vogleien gehören dem
Landesherrn von Todeswegen, ihren Umfang können die Dorf—
bewohner nicht mit Bestimmtheit angeben. Die Ländereien des
Ortes können nur von 10 zu 10 Jahren ausgetauscht werden, da die
Einwohner zu roden gezwungen sind, ebenso wie an anderen oben
erwähnken Orken.
Der Weg nach Lichtenberg ist innerhalb des Orksbannes in
ziemlich gukem Zustand. Die übrigen Wege sind nur kauglich, um
die Verbindung von einem Dorfe zum anderen aufrecht zu erhalken.
Einige geringe Ausbesserungen, welche die Einwohner unverzüg-
lich vorzunehmen zugesagk haben, wurden als nicht vorgenommen
feftgestellt. Es fehllen Wegweiser, die der Verordnung gemäß