Zelluläre Regulation und Wachstum
(Adresse siehe: Fakultät 2 - Medizin).
Physikalische Methoden der strukturellen Erforschung neuer Materialien
(Adresse siehe: Fakultät 8 - Chemie).
Leistungsgarantien für Rechnersysteme
(Adresse siehe: Fakultät 6 — Informatik)
3. Postdoktoranden-Programm
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert junge Wissenschaftler/innen mit
ausgezeichneten Promotionsleistungen, wenn sie für begrenzte Zeit in der Grundla-
genforschung mitarbeiten möchten, um sich für eine künftige Tätigkeit außerhalb der
Hochschule weiterzuqualifizieren. (Habilitierte und Habilitanden sind von dieser Förde-
rung ausgenommen.) Sie gewährt Zwei-Jahres-Stipendien in Höhe von 2.440 bis
3.140 DM monatlich (abhängig von Alter und Familienstand — ggf. zusätzlich Aus-
landszuschlag); eigene Einkünfte sind auf den Stipendienbetrag anzurechnen.
Interessierte jüngere Wissenschaftler/innen (die das 30. Lebensjahr noch nicht vollen-
det haben sollen) stellen ihre Anträge direkt bei der DFG.
Antragsformulare und Information:
— Vertrauensdozent der DFG:
Univ.-Professor Dr. H. Janocha, Fakultät 7 — Elektrotechnik,
Telefon (06 81) 3 02-28 80
Geschäftsstelle der DFG, 53175 Bonn:
Frau C. Burabacher, Tel. 02 28/8 85-24 21
4. Habilitandenstipendien
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft vergibt Habilitandenstipendien, um jungen
Wissenschaftler/inne/n die Anfertigung einer Habilitationsschrift zu ermöglichen. In der
Regel werden die Stipendien für zwei Jahre vergeben. Wird die Schrift vor Ablauf des
Stipendiums eingereicht, so endet das Stipendium bereits zu diesem Zeitpunkt.
Antragsformulare und weitere Informationen beim Präsidialbüro der Universität:
Frau Laub (Gebäude 5, Zimmer 204, Tel. 3 02-26 29)