Graduiertenförderung
- Promotionsförderung
- Unterstützung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses
- Postdoktoranden-Programm
- Habilitandenstipendien
1. Promotionsförderung/LGFG
Das Saarland hat mit dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) von 1984 die
Möglichkeit eröffnet, das Promotionsstudium finanziell zu fördern. Voraussetzung ist,
dass der/die Promotionsstudent/in weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungs-
leistungen aus dem Erststudium aufweist. Die Dauer der Förderung beträgt in der
Regel
für Kandidat/inn/en, die unmittelbar im Anschluss an ihren ersten Hochschulab-
schluss die Förderung beantragen (Förderungsbeginn innerhalb eines Jahres nach
Hochschulabschluss), zwei Jahre (Grundstipendium) und
für solche, die im Saarland mindestens zwei und höchstens vier Jahre wissen-
schaftliche Dienstleistungen erbracht haben und deren Förderung unmittelbar an
diese Berufstätigkeit anschließt, ein Jahr (Abschlussstipendium).
Förderbar sind auch Promotionsstudierende der Philosophischen Fakultäten, bei
denen ein abgeschlossenes Hochschulstudium nicht Voraussetzung für die Promotion
st, wenn sie einen mit Diplom oder Staatsexamen vergleichbaren Studienstand auf-
weisen.
Die Höhe des Stipendiums beläuft sich auf 1.200 DM (ggf. zuzüglich 300 DM Familien-
zuschlag), sofern nicht eigene Einkünfte bestimmte Grenzwerte (bei Ledigen 15.000
DM Jahreseinkommen, bei Verheirateten 24.000 DM Familienjahreseinkommen) über-
steigen. Sonderzuwendungen für Sach- und Reisekosten sind in begrenztem Umfang-
möglich.
Antragstellung — bis 15. Dezember für Frühjahrstermin (Förderungsbeginn 1. April),
- bis 15. Mai für Herbsttermin (Förderungsbeginn 1. Oktober).
Antragsformulare und Merkblätter beim Präsidialbüro:
Frau Bornkamp (Gebäude 5, Zimmer 101, Telefon 3 02-20 01).
2. Promotionsförderung/Graduiertenkollegs
In Graduiertenkollegs wird Doktoranden die Gelegenheit geboten, ihre Dissertation im
Rahmen eines systematisch angelegten Studienprogrammes vorzubereiten. Hierfür
stehen auch Fördermittel (Stipendien) zur Verfügung. An der Universität des Saarlan-
des werden die folgenden —- von der DFG bewilligten - Graduiertenkollegs angeboten:
Effizienz und Komplexität von Algorithmen und Rechenanlagen
(Adresse siehe: Fakultät 6 —- Informatik),
Grundlagen und Technologie von neuen Hochleistungswerkstoffen
(Adresse siehe: Fakultät 8 - Werkstoffwissenschaften und Fertigungstechnik),
Interkulturelle Kommunikation in kulturwissenschaftlicher Perspektive
(Adresse siehe: Fakultät 4 - Neuere Sprach- und Literaturwissenschaften),
Klinische Emotionsforschung - zusammen mit der Universität Heidelberg
‘Adresse siehe: Fakultät 5 - Sozial- und Umweltwissenschaften),
Kognitionswissenschaft: Empirie, Modellbildung, Implementation
(Adresse siehe: Fakultät 5 - Sozial- und Umweltwissenschaften),
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