Full text : WS 2000/2001 (0104)

Graduiertenförderung
- Promotionsförderung
- Unterstützung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses

- Postdoktoranden-Programm
- Habilitandenstipendien

1. Promotionsförderung/LGFG
Das Saarland hat mit dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) von 1984 die
Möglichkeit eröffnet, das Promotionsstudium finanziell zu fördern. Voraussetzung ist,
dass der/die Promotionsstudent/in weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen
 aus dem Erststudium aufweist. Die Dauer der Förderung beträgt in der
Regel

für Kandidat/inn/en, die unmittelbar im Anschluss an ihren ersten Hochschulabschluss
 die Förderung beantragen (Förderungsbeginn innerhalb eines Jahres nach
Hochschulabschluss), zwei Jahre (Grundstipendium) und

für solche, die im Saarland mindestens zwei und höchstens vier Jahre wissenschaftliche
 Dienstleistungen erbracht haben und deren Förderung unmittelbar an
diese Berufstätigkeit anschließt, ein Jahr (Abschlussstipendium).

Förderbar sind auch Promotionsstudierende der Philosophischen Fakultäten, bei
denen ein abgeschlossenes Hochschulstudium nicht Voraussetzung für die Promotion
st, wenn sie einen mit Diplom oder Staatsexamen vergleichbaren Studienstand aufweisen.


Die Höhe des Stipendiums beläuft sich auf 1.200 DM (ggf. zuzüglich 300 DM Familienzuschlag),
 sofern nicht eigene Einkünfte bestimmte Grenzwerte (bei Ledigen 15.000
DM Jahreseinkommen, bei Verheirateten 24.000 DM Familienjahreseinkommen) übersteigen.
 Sonderzuwendungen für Sach- und Reisekosten sind in begrenztem Umfangmöglich.

Antragstellung — bis 15. Dezember für Frühjahrstermin (Förderungsbeginn 1. April),
- bis 15. Mai für Herbsttermin (Förderungsbeginn 1. Oktober).
Antragsformulare und Merkblätter beim Präsidialbüro:
Frau Bornkamp (Gebäude 5, Zimmer 101, Telefon 3 02-20 01).

2. Promotionsförderung/Graduiertenkollegs
In Graduiertenkollegs wird Doktoranden die Gelegenheit geboten, ihre Dissertation im
Rahmen eines systematisch angelegten Studienprogrammes vorzubereiten. Hierfür
stehen auch Fördermittel (Stipendien) zur Verfügung. An der Universität des Saarlandes
 werden die folgenden —- von der DFG bewilligten - Graduiertenkollegs angeboten:
Effizienz und Komplexität von Algorithmen und Rechenanlagen
(Adresse siehe: Fakultät 6 —- Informatik),
Grundlagen und Technologie von neuen Hochleistungswerkstoffen
(Adresse siehe: Fakultät 8 - Werkstoffwissenschaften und Fertigungstechnik),
Interkulturelle Kommunikation in kulturwissenschaftlicher Perspektive
(Adresse siehe: Fakultät 4 - Neuere Sprach- und Literaturwissenschaften),
Klinische Emotionsforschung - zusammen mit der Universität Heidelberg
‘Adresse siehe: Fakultät 5 - Sozial- und Umweltwissenschaften),
Kognitionswissenschaft: Empirie, Modellbildung, Implementation
(Adresse siehe: Fakultät 5 - Sozial- und Umweltwissenschaften),

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