Universität des Saarlandes
Der Kanzler
Abteilung für studentische
Angelegenheiten
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8.30-11.30 Uhr
M0-Do 13.30-15.00 Uhr
Postfach 151150
66041 Saarbrücken
Im Stadtwald, Geb. 28, Erdgeschoß
Tel.: (06 81) 3 02-20 17, 302-3580, 3 02-26 11
Telefax: (06 81) 3 02-44 78, Teletex: 681 7533
Für Ausländer (ohne Bildungsinländer):
(06 81) 3 02-26 12
Erläuterungen zur Studiengangübersicht
Zulassungsverfahren/-beschränkungen
A =
u =
O0 =
YO =
ZVS - Allgemeines Auswahlverfahren
ZVS - Besonderes Auswahlverfahren
Universität des Saarlandes — Auswahlverfahren
Universität des Saarlandes - ohne Zulassungsbeschränkung
keine Aufnahme von Studienanfängern und Fortgeschrittenen
Bewerbungsfristen
Z,AU =
O- =
bis spätestens 15. Juli 1996
keine Bewerbungsfrist! Einschreibung vom 23. Sept. 1996 bis 18. Okt. 1996.
Die Einschreibformulare für die Studiengänge ohne Zulassungs-
beschränkungen können gegen Einreichung eines adressierten und frankierter
Rückumschlags (Rückporto DM 2,- oder ein internationaler Rückportoschein)
bei der 0. a. Adresse angefordert werden.
Angestrebte Abschlüsse
Diplom
Staatliche Prüfung
Diplöme d‘Etudes Universitaires Generales
Lizentiatenprüfung (Rechtswissenschaft)
Magisterprüfung ‘)
Promotion (als erster Studienabschluß) ’)
Zwischenprüfung, erster Studienabschnitt im Teilstudiengang Politikwissenschafi
Lehramt an beruflichen Schulen ”)
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ')
Lehramt an Realschulen und Gesamtschulen ’)
Lehramt an Hauptschulen und Gesamtschulen ’)
NF = Nebenfach
Hinweise:
1) Beachten Sie bitte die Vorschriften zur Fächerwahl in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für das Lehramt oder
in der Magisterprüfungsordnung bzw. der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät. Merkblätter und Aus-
künfie erhalten Sie in der Zentralen Studienberatung,
2) Zu den Studiengängen 632-636:
Die Diplomprüfung für Dolmetscher kann nur in Englisch, Französisch oder Spanisch als erste Fremdsprache ahgeleg‘
werden.
Weitergehende Änderungen der Studienstruktur sind in der Diskussion.
3) Zum Studiengang 650 (Sportwissenschaft):
Eine Immatrikulation ist abhängig vom Bestehen einer Eignungsprüfung in den letzten 2 Jahren.
4 Zum Studiengang 698 (Politikwissenschaft): N . N
Das politikwissenschaftliche Studium kann an der Universität des Saarlandes mit einer Magisterprüfung
{M. A.) der Philosophischen Fakultät abgeschlossen werden: die entsprechenden Fächerkombinaätionsvoarschrifter
sind zu beachten.
9) Zum Studiengang 665 (Kunsterziehung):
Die Zulassung zur Eignungsprüfung ist bis zum 31. Mai 1996 bei der Hochschule der Bildenden Künste - Saar, Kepler:
straße 3-5, D-66117 Saarbrücken, zu beantragen. Informationen erhalten Sie bei Frau Rauber, Tel, (0681) 5867-647
Die Zulassung zum Studium ist bis zum 15. Juli 1996 bei der Universität des Saarlandes zu beantragen.