Full text: WS 1996/97 (0096)

Universität des Saarlandes 
Der Kanzler 
Abteilung für studentische 
Angelegenheiten 
Öffnungszeiten: 
Mo-Fr 8.30-11.30 Uhr 
M0-Do 13.30-15.00 Uhr 
Postfach 151150 
66041 Saarbrücken 
Im Stadtwald, Geb. 28, Erdgeschoß 
Tel.: (06 81) 3 02-20 17, 302-3580, 3 02-26 11 
Telefax: (06 81) 3 02-44 78, Teletex: 681 7533 
Für Ausländer (ohne Bildungsinländer): 
(06 81) 3 02-26 12 
Erläuterungen zur Studiengangübersicht 
Zulassungsverfahren/-beschränkungen 
A = 
u = 
O0 = 
YO = 
ZVS - Allgemeines Auswahlverfahren 
ZVS - Besonderes Auswahlverfahren 
Universität des Saarlandes — Auswahlverfahren 
Universität des Saarlandes - ohne Zulassungsbeschränkung 
keine Aufnahme von Studienanfängern und Fortgeschrittenen 
Bewerbungsfristen 
Z,AU = 
O- = 
bis spätestens 15. Juli 1996 
keine Bewerbungsfrist! Einschreibung vom 23. Sept. 1996 bis 18. Okt. 1996. 
Die Einschreibformulare für die Studiengänge ohne Zulassungs- 
beschränkungen können gegen Einreichung eines adressierten und frankierter 
Rückumschlags (Rückporto DM 2,- oder ein internationaler Rückportoschein) 
bei der 0. a. Adresse angefordert werden. 
Angestrebte Abschlüsse 
Diplom 
Staatliche Prüfung 
Diplöme d‘Etudes Universitaires Generales 
Lizentiatenprüfung (Rechtswissenschaft) 
Magisterprüfung ‘) 
Promotion (als erster Studienabschluß) ’) 
Zwischenprüfung, erster Studienabschnitt im Teilstudiengang Politikwissenschafi 
Lehramt an beruflichen Schulen ”) 
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ') 
Lehramt an Realschulen und Gesamtschulen ’) 
Lehramt an Hauptschulen und Gesamtschulen ’) 
NF = Nebenfach 
Hinweise: 
1) Beachten Sie bitte die Vorschriften zur Fächerwahl in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für das Lehramt oder 
in der Magisterprüfungsordnung bzw. der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät. Merkblätter und Aus- 
künfie erhalten Sie in der Zentralen Studienberatung, 
2) Zu den Studiengängen 632-636: 
Die Diplomprüfung für Dolmetscher kann nur in Englisch, Französisch oder Spanisch als erste Fremdsprache ahgeleg‘ 
werden. 
Weitergehende Änderungen der Studienstruktur sind in der Diskussion. 
3) Zum Studiengang 650 (Sportwissenschaft): 
Eine Immatrikulation ist abhängig vom Bestehen einer Eignungsprüfung in den letzten 2 Jahren. 
4 Zum Studiengang 698 (Politikwissenschaft): N . N 
Das politikwissenschaftliche Studium kann an der Universität des Saarlandes mit einer Magisterprüfung 
{M. A.) der Philosophischen Fakultät abgeschlossen werden: die entsprechenden Fächerkombinaätionsvoarschrifter 
sind zu beachten. 
9) Zum Studiengang 665 (Kunsterziehung): 
Die Zulassung zur Eignungsprüfung ist bis zum 31. Mai 1996 bei der Hochschule der Bildenden Künste - Saar, Kepler: 
straße 3-5, D-66117 Saarbrücken, zu beantragen. Informationen erhalten Sie bei Frau Rauber, Tel, (0681) 5867-647 
Die Zulassung zum Studium ist bis zum 15. Juli 1996 bei der Universität des Saarlandes zu beantragen.
	        
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