Informationen für behinderte Studienbewerber
und Studierende
in einigen Gebäuden auf dem Saarbrücker Campusgelände erleich-
tern Rampen und ebenerdige Zugänge den Weg zu Vorlesungsräu-
men und sonstigen Einrichtungen. Im gesamten Universitätsbereich
sind ca. 20 Parkplätze für Behinderte eingerichtet.
To
Zur Verbesserung der Studienmöglichkeiten für behinderte Studierende hat die Univer-
zität einen Arbeitskreis unter Vorsitz des Vizepräsidenten für Lehre und Studium (Ge-
jäude 5, Tel. 3 02-36 42) eingerichtet. Dem Vizepräsidenten obliegt in Zusammenarbeit
mit dem Arbeitskreis die Koordination und Planung behindertengerechter Maßnahmen.
Für allgemeine Behindertenfragen, insbesondere für technische Einrichtungen sowie
oauliche Maßnahmen, steht der Beauftragte für Behindertenfragen Herr GEORG
Werner, Gebäude 14. Erdgeschoß. Zimmer 4. Tel. 302-2683, zur Verfügung.
Das Studienzentrum, Gebäude 1.2 auf dem Campusgelände, Tel. 06 81/3 02-35 13, be-
rät in Zusammenarbeit mit den Kontaktdozenten in den Fachbereichen zu Fragen der
Studienvorbereitung, studienbegleitend und bei persönlichen Problemen. Die Beratung
erfolgt in Einzelgesprächen und ist selbstverständlich vertraulich. Das Studienzentrum
verfügt über umfangreiches Informationsmaterial auch anderer bundesdeutscher Hoch-
schulen. Darüber hinaus hilft es Behinderten bei Bewerbungs-, Zulassungs- und Ein-
schreibeformalitäten sowie bei allen Fragen, die mit der Integration in Universität und
Studium im Zusammenhang stehen (Kontaktperson: Frau OESTERLING Gabriele.
Dipl.-Psych... Zimmer 0.09. Tel. 0681 /302-36 631.
Aufgabe der Psychologisch-Psychotherapeutischen Beratungsstelle (PPB) ist die
Betreuung aller Studierenden in Problemsituationen — im Arbeits-, Kontakt-, Bezie-
hungs- oder Persönlichkeitsbereich. Die therapeutischen Angebote umfassen Einzel-
und Gruppentherapie, Lern- und Examenstrainings sowie Informationsveranstaltungen
für Studienanfänger. Das Sekretariat (Gebäude 17, 2. Etage) steht in der Zeit von 9 bis
16 Uhr für weitere Auskünfte zur Verfügung (Tel. 06 81 /302-25 15).
In Fragen zur Studienfinanzierung (BAföG etc.), insbesondere hinsichtlich der Sonderre-
gelungen für Behinderte, gibt das Studentenwerk im Saarland e. V. an der Universität,
Gebäude 28, Tel. 06 81/3 02-28 00, Auskunft. Die Mensen in Saarbrücken und Homburg
- Ausgabe und Speisesaal — sind entweder über Aufzug oder ebenerdig zu erreichen.
Für Behinderte gelten Sonderregelungen bei der Aufnahme in die Studentenwohnhei-
me und bei der Festlegung der allgemeinen Wohnzeit, Behindertengerechte Wohnun-
gen werden im Wohnheim Saarbrücken-Dudweiler, Richard-Wagner-Straße 91, und in
Heim E, auf dem Saarbrücker Campus angeboten. Auskunft erteilt die Wohnheim-
abteilung des Studentenwerks. Gebäude 28. Tel. 0681/302-2803.
Auf studentischer Ebene helfen die Mitarbeiter des Sozialreferates der Studenten-
Schaft (AStA), Tel. 06 81/3 02-2900, 302-3934. Ihre Aufgabe besteht u. a. darin, mit da-
ür zu sorgen, daß ein behindertengerechtes Studium möglich ist. Das Sozialreferat
«nüpft und unterhält Kontakte zu maßgeblichen Stellen inn- und außerhalb der Universi-
ät. um möglichst schnell und unbürokratisch gerade auch Behinderten zu helfen.
Zur Abklärung der beruflichen Möglichkeiten für behinderte Abiturient(inn)en und Stu-
dierende stehen neben der Kontaktperson für diesen Personenkreis, Herr BLECKMANN
Heiner (Berufsberater für behinderte Abiturienten und Hochschüler, Berufsberatung,
Bleichstraße 25, Saarbrücken, Tel. 06817/9955-7 66), auch die Fachdienste (Arztlicher
Dienst, Psychologischer Dienst) der Arbeitsämter zur Verfügung. Es werden auch Bera-
tungen hinsichtlich finanzieller Hilfen während des Studiums durchgeführt. Studieren-
de, die ihr Studium behinderungsbedingt abbrechen müssen, können Unterstützung bei
der Eingliederung in „nichtakademische Ausbildungsgänge“ erhalten.