Full text: WS 1994/95 (0092)

Zentrale Studienkommission 
Der Kommission gehören an: 
1. als Vorsitzender der Vizepräsident für Lehre und Studium, 
2. acht Professoren, 
3. zwei akademische Mitarbeiter, 
4 fünf Studierende. 
Zentrale Forschungskommission 
Der Kommission gehören an: 
1. als Vorsitzender der Vizepräsident für Forschung und Technologietransfer, 
2. sieben Professoren, 
3. drei akademische Mitarbeiter, 
4. zwei Studierende, 
5. ein/e sonstige/r Mitarbeiter/in mit beratender Stimme. 
Die Vertreter zu Nr. 3 und 5 müssen in der Forschung tätig sein. 
Zentrale Haushalts- und Planungskommission 
Der Kommission gehören an: 
1. der Universitätspräsident als Vorsitzender, 
2. die fünf Dekane der Fakultäten 
3. ein akademischer Mitarbeiter, 
4. ein/e Studierende/r, 
5. ein/e sonstige/r Mitarbeiter/in.
	        
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