Zentrale Studienkommission
Der Kommission gehören an:
1. als Vorsitzender der Vizepräsident für Lehre und Studium,
2. acht Professoren,
3. zwei akademische Mitarbeiter,
4 fünf Studierende.
Zentrale Forschungskommission
Der Kommission gehören an:
1. als Vorsitzender der Vizepräsident für Forschung und Technologietransfer,
2. sieben Professoren,
3. drei akademische Mitarbeiter,
4. zwei Studierende,
5. ein/e sonstige/r Mitarbeiter/in mit beratender Stimme.
Die Vertreter zu Nr. 3 und 5 müssen in der Forschung tätig sein.
Zentrale Haushalts- und Planungskommission
Der Kommission gehören an:
1. der Universitätspräsident als Vorsitzender,
2. die fünf Dekane der Fakultäten
3. ein akademischer Mitarbeiter,
4. ein/e Studierende/r,
5. ein/e sonstige/r Mitarbeiter/in.