Full text: WS 1994/95 (0092)

4. Befreiung von der Versicherungspflicht 
Studentinnen/Studenten können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht als Stu- 
dentin/Student befreien lassen. Für die Befreiung ist der Nachweis eines anderweitigen 
Krankenversicherungsschutzes nicht erforderlich. Der Antrag kann nur innerhalb von 
drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (Einschreibung im ersten Semester, 
Ausscheiden aus einer anderweitigen Versicherungspflicht oder aus der Familienversi- 
cherung) bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Eine erneute Befreiungs- 
möglichkeit mit Beginn des nächsten Semesters ist ausgeschlossen, 
Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt 
noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalen- 
dermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung gilt für die Dauer des ge- 
samten Studiums und kann nicht widerrufen werden. Sie hat auch zur Folge, daß ander- 
weitige Versicherungen (z. B. Familienversicherung durch den Ehegatten) für die Dauer 
des Studiums nicht mehr eintreten. 
5. Beginn und Ende der Mitgliedschaft 
Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studentinnen/Studenten beginnt grund- 
sätzlich mit dem Semester. Erfolgt die Einschreibung erst nach Beginn des Semesters, 
beginnt die Mitgliedschaft mit dem Tage der Einschreibung. 
Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des Semesters; sie bleibt umunterbrochen bestehen, 
wenn sich die Studentin/der Student innerhalb eines Monats nach Semesterende rück- 
meldet. 
Meldet sich eine Studentin/ein Student erst nach Ablauf eines Monats nach Semesterbe- 
ginn zurück, dann endet die Mitgliedschaft mit Ablauf dieses Monats. Sie beginnt erneut 
mit dem Tage der Rückmeldung. 
Beendet die Studentin/der Student das Studium, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des 
letzten Semesters, spätestens mit der Exmatrikulation, die von der Studentin/dem Stu- 
denten der Krankenkasse mitzuteilen ist. Endet die studentische Krankenversicherung 
durch Vollendung des 30. Lebensjahres, bleibt die Mitgliedschaft bis zum Ende des Se- 
mesters bestehen. 
6. Freiwillige Versicherung 
Endet die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studentinnen/Studenten, besteht die 
Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. 
7. Leistungen der Krankenversicherung 
Versicherte Studentinnen/Studenten haben Anspruch auf alle Leistungen der gesetzli- 
chen Krankenversicherung. 
8. Beiträge 
Die Beiträge für das gesamte Semester sind vor der Einschreibung oder Rückmeldung 
an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Die Krankenkassen können auch monatli- 
che Beitragszahlungen vorsehen. Der monatliche Beitrag beträgt z. Z. 
— DM 74,73, wenn der Student bei einer Versicherung mit Sitz in den alten Ländern ver- 
sichert ist”), 
—- DM 57,20, wenn der Student bei einer Versicherung mit Sitz in den neuen Ländern 
versichert ist”). 
9. Zuständige Krankenkasse 
Für die Durchführung der Pflichtversicherung ist die Krankenkasse zuständig, bei der die 
Studentin/der Student zuletzt versichert war (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, 
Familienversicherung). Wurde zuletzt eine Versicherung bei einer landwirtschaftlichen 
Krankenkasse durchgeführt, gelten Besonderheiten, Bestand bisher bei keiner Kranken- 
kasse eine Versicherung, ist die Ortskrankenkasse des Wohnortes zuständig. 
Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine andere als die gesetzlich zuständige Kranken- 
kasse zu wählen. Gewählt werden können 
— die Ortskrankenkasse des Studienortes, 
— die Ortskrankenkasse des Wohnortes, 
— eine Ersatzkasse für Angestellte oder 
eine landwirtschaftliche Krankenkasse, wenn die Studentin/der Student zuletzt bei 
der gewählten landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert war. 
') Beitrag für das SS 1994. der Beitrag für das WS 1994/95 stand bei Redaktionsschluß noch nicht fest.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.