Full text: WS 1988/89 (0080)

Oscar-Orth-Preis der Stadt Homburg 
Der Rat der Stadt Homburg hat in der Sitzung vom 25. September 1980 den Oscar-Orth- 
Preis gestiftet, um die wissenschaftliche Forschung an der Medizinischen Fakultät der 
Universität des Saarlandes zu fördern. Der Preis soll zugleich das Andenken an den 
Homburger Ehrenbürger und ersten Arztlichen Direktor des Klinikums, Professor Dr. 
Orth, wachhalten und die Verbundenheit zwischen der Medizinischen Fakultät und der 
Stadt Homburg vertiefen. 
Die Vergabe des Preises vollzieht sich nach folgenden Richtlinien: 
Der Preis dient der Auszeichnung hervorragender wissenschaftlicher Arbeiten aus 
dem Gesamtbereich der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes. 
Der Preis ist mit 10.000 DM dotiert und soll alle zwei Jahre verliehen werden. Er kann 
grundsätzlich nur an Bewerber vergeben werden, die bei Einreichung der Arbeit das 
40. Lebensiahr noch nicht vollendet haben. Die Aufteilung des Preises ist möglich. 
Der Dekan der Medizinischen Fakultät macht im Einvernehmen mit dem Oberbürger- 
meister rechtzeitig auf die Bedingungen und den Zeitpunkt der Preisverleihung auf- 
merksam und aibt die Einsenderfrist für die Einreichung der Arbeiten bekannt 
Die auszuzeichnenden Arbeiten dürften grundsätzlich in ihrem wesentlichen Gehalt 
noch nicht veröffentlicht sein — ausgenommen Veröffentlichungen in Fachzeitschrif- 
ten in dem der Preisverleihung vorausgehenden Jahr — und nicht an einem anderen 
Wettbewerb teilgenommen haben. Die Arbeiten sollen sich nach Form und Inhalt zur 
Veröffentlichung in einer führenden Fachzeitschrift eignen. Literaturbesprechungen 
sollen sich auf das zum Verständnis des Themas unumgänglich notwendige Maß be- 
schränken. Übersichtsreferate (Reviews) werden nicht berücksichtigt. 
Das Kuratorium, das die Arbeiten beurteilt, besteht aus fünf Professoren der Medizini- 
schen Fakultät, wobei die klinischen und vorklinischen bzw. theoretischen Fächer zu 
berücksichtigen sind. Der Oberbürgermeister der Stadt Homburg beruft die Mitglie- 
der des Kuratoriums. Die Berufung erfolgt auf die Dauer von sechs Jahren; eine Wie- 
derberufung ist möglich. Das Kuratorium wählt einen Vorsitzenden. 
Die Preisverleihung nimmt der Oberbürgermeister der Stadt Homburg im Rahmen 
der Hochschulwoche öffentlich vor. 
Claude-Bernard-Preis 
Der Preis dient der Auszeichnung und Förderung jüngerer Angehöriger der Medizini- 
schen Fakultät der Universität des Saarlandes (Studenten, akademische Mitarbeiter, 
Assistenzärzte, Oberärzte, Hochschulassistenten, Privatdozenten) und wird nach Mög- 
lichkeit alliährlich verliehen. 
Die auszuzeichnenden Arbeiten sollen, dem Wunsch des Stifters entsprechend, vor- 
wiegend dem Gebiete des Wasser- und Mineralhaushaltes, dem der parenteralen Er- 
nährung oder benachbarter Gebiete entstammen. Habilitationsschriften, die in der 
Originalfassung vorgelegt werden. sind von der Preisverleihung auszuschließen 
Der Dekan der Medizinischen Fakultät macht im Oktober jeden Jahres durch Rund- 
schreiben alle Professoren a. L., alle bediensteten, nichtbeamteten Professoren und 
Privatdozenten der Fakultät sowie die Vertreter der akademischen Mitarbeiter und der 
Studenten im Kleinen Fakultätsrat auf den Preis aufmerksam. Er gibt bekannt, daß 
der letzte Termin zur Einreichung von Arbeiten Ende Februar des darauffolgenden 
Jahres ist.
	        
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