Full text: WS 1987/88 (0078)

Mitteilungen für ausländische Studierende 
Zulassungs- bzw. Immatrikulationsvoraussetzungen 
1. Deutschkenntnisse 
Ausländische Studienbewerber haben vor Aufnahme des Studiums nachzuwei- 
sen, daß sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Der Nachweis hierü- 
ber erfolgt durch ‘die ‘Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse’ 
(PNDS) bzw. durch die ‘Erweiterte Prüfung...’ (EPNDS) (Bewerber für Germanistik 
und die Fachrichtung Angew. Sprachwissenschaft sowie Übersetzen u. 
Dolmetschen). 
Von der PNDS bzw. EPNDS sind freigestellt: 
a) Inhaber einer Hochschulzugangsberechtigung, die an einer deutschsprachi- 
gen Schule erworben worden ist 
b) Inhaber des 'Kleinen Deutschen Sprachdipioms’ oder des „Großen Deutschen 
Sprachdiploms (Goethe-Institut), u.a... 
3) Inhaber der ‘Prüfung zur Festellung der Hochschulreife’ (Studienkolleg). 
Die Zulassung zu den Prüfungen muß beim Akademischen Auslandsamt der Univer- 
sität des Saarlandes beantragt werden. 
Ausländische Studenten müssen vor Beginn ihres Studiums eine deutsche 
Sprachprüfung ablegen. Studienbewerber, die ihr Reifezeugnis an einer aner- 
kannten deutschen Schule, auch im Ausland erworben, an einem Studienkoltleg 
die „Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife” bestanden oder an einer 
anderen deutschen Universität studiert haben, sind von dieser Prüfung befreit. 
Stellt die Prüfungskommission fest, daß die Deutschkenntnisse nicht ausreichen 
ım den Vorlesungen zu folgen, so hat der Bewerber die Möglichkeit, den 
„Deutschkurs für Ausländer” zu besuchen. Dieser dauert ein bis zwei Semester 
und endet mit einer Abschlußprüfung, von deren Bestehen die Aufnahme des 
5tudiums abhängt. Die Abschlußprüfung kann einmal wiederholt werden. 
2. Reifezeugnis oder gleichwertiges Zeugnis 
a) Die Voraussetzung für die Zulassung als ordentlicher Student erfüllt, wer ein 
Abschlußzeugnis erworben hat, das dem deutschen Reifezeugnis gleichwertig ist. 
b) Ist ein.ausländisches Reifezeugnis dem deutschen nicht gieichzustelien, muß der 
Bewerber in der Regel die „Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife” able- 
gen, bevor er mit seinem Fachstudium beginnen kann. 
Ab Wintersemester 1973/74 müssen die Bewerber, die ein geisteswissenschaft- 
liches Studienfach an der Universität des Saarlandes oder an der ‚Universität 
Mainz belegen wollen, das Studienkolleg der Universität Mainz besuchen und 
dort die „Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife” ablegen. Auskunft dar- 
über erteilen das Akademische Auslandsamt der Universität des Saarlandes 
sowie das Studienkolleg bei der Universität des Saarlandes. Bewerber, die ein 
medizinisch-naturwissenschaftliches Fach studieren wollen, müssen das 
Studienkolleg bei der Universität des Saarlandes besuchen und dort die 
‚Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife” ablegen. 
Die Einschreibung erfolgt bei der Universität, die die Zulassung ausgesprochen 
nat. 
Anfragen sind an Frau Ingrid Kiefer im Akademischen Auslandsamt, Gebäude 28, 
Erdgeschoß, Zi. 99, App. 2612, zu richten. 
Finanzielle Voraussetzungen 
Jeder ausländische Studienbewerber, der an der Universität des Saarlandes studie- 
'en will, muß über genügend Mittel verfügen, um sein Studium zu finanzieren (ca. 
DM 750,— im Monat). Die Anforderungen der Universität sind so groß, daß ein aus- 
ändischer Student keine Zeit hat, neben dem ordentlichen Studium seinen Lebens- 
unterhalt zu verdienen. Aus diesem Grunde wird von ausländischen Studienbewer- 
bern eine Erklärung über die Studienfinanzierung verlangt.
	        
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