Full text: WS 1987/88 (0078)

Nur wer krankenversichert ist, darf studieren. Von der Pflicht, 
einer der gesetzlichen Krankenkassen einschließlich Ersatzkassen anzugehören, 
können sich privat versicherte Studenten befreien lassen. 
Private 
Die Fristen: Einige Vorteile: 
® Beantragen Sie die ® Die Privatversicherung 
Befreiung möglichst hilft Ihnen bei den For- 
schon in den Semester- malitäten. Als BAföG- 
ferien, am besten aber Empfänger erhalten Sie 
vor Ihrer Immatri- auch zu Ihrer privaten 
kulation. Dann können Krankenversicherung 
Sie dabei die Versiche- einen Beitragszuschuß 
rungsbescheinigung von monatlich 38 Mark. 
gleich vorlegen. ® Auch von allen leiten- 
den Krankenhausärzten 
Ihrer Wahl können 
Sie sich als Privatpatient 
ambulant behandeln 
lassen, 
® Sie können in ganz 
Europa privat zum Arzı 
und ins Krankenhaus 
gehen und bekommen 
die Kosten tariflich 
erstattet. 
9 Wenn Sie einer gesetz- 
lichen Krankenkasse ode‘ 
Ersatzkasse beigetreten 
sind, können Sie noch in 
den ersten drei Monaten 
eines jeden Semesters in 
eine Privatversicherung 
übertreten. 
® Die Befreiung 
wirkt bis zum Ende 
Ihres Studiums. 
® Wenn Sie bereits - 
allein oder mit Ihren 
Eltern — privat ver- 
sichert sind, können Sie 
selbstverständlich 
ebenfalls den Befreiungs- 
antrag stellen. 
Die privaten 
ı |Krankenversicherungen 
« 
Setzen Sie sich gleich mit einer der privaten Krankenversicherungen in Verbindung. 
Ihre Namen und Anschriften finden Sie auf der Rückseite.
	        
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