Nur wer krankenversichert ist, darf studieren. Von der Pflicht,
einer der gesetzlichen Krankenkassen einschließlich Ersatzkassen anzugehören,
können sich privat versicherte Studenten befreien lassen.
Private
Die Fristen: Einige Vorteile:
® Beantragen Sie die ® Die Privatversicherung
Befreiung möglichst hilft Ihnen bei den For-
schon in den Semester- malitäten. Als BAföG-
ferien, am besten aber Empfänger erhalten Sie
vor Ihrer Immatri- auch zu Ihrer privaten
kulation. Dann können Krankenversicherung
Sie dabei die Versiche- einen Beitragszuschuß
rungsbescheinigung von monatlich 38 Mark.
gleich vorlegen. ® Auch von allen leiten-
den Krankenhausärzten
Ihrer Wahl können
Sie sich als Privatpatient
ambulant behandeln
lassen,
® Sie können in ganz
Europa privat zum Arzı
und ins Krankenhaus
gehen und bekommen
die Kosten tariflich
erstattet.
9 Wenn Sie einer gesetz-
lichen Krankenkasse ode‘
Ersatzkasse beigetreten
sind, können Sie noch in
den ersten drei Monaten
eines jeden Semesters in
eine Privatversicherung
übertreten.
® Die Befreiung
wirkt bis zum Ende
Ihres Studiums.
® Wenn Sie bereits -
allein oder mit Ihren
Eltern — privat ver-
sichert sind, können Sie
selbstverständlich
ebenfalls den Befreiungs-
antrag stellen.
Die privaten
ı |Krankenversicherungen
«
Setzen Sie sich gleich mit einer der privaten Krankenversicherungen in Verbindung.
Ihre Namen und Anschriften finden Sie auf der Rückseite.