Informationen für behinderte Studienbewerber
und Studierende
GE
In einigen Gebäuden auf dem Saarbrücker Campusgelände erleichtern Rampen und
ebenerdige Zugänge den Weg zu Vorlesungsräumen und sonstigen Einrichtungen
Im gesamten Universitätsbereich sind ca. 20 Parkplätze für Behinderte eingerichtet.
Zur Verbesserung der Studienmöglichkeiten für behinderte Studenten hat die Uni-
versität einen Arbeitskreis unter Vorsitz des Vizepräsidenten für Lehre und Studium
(Gebäude 5, Tel.: 302-3641), eingerichtet. Dem Vizepräsidenten obliegt in Zusam-
menarbeit mit dem Arbeitskreis die Koordination und Planung behindertengerech-
ter Maßnahmen.
Für allgemeine Behindertenfragen, insbesondere für technische Einrichtungen
sowie bauliche Maßnahmen, steht der Beauftragte für Behindertenfragen und Ver-
trauensmann der Schwerbehinderten, Herr Werner Georg, Gebäude 14. Erdgeschoß
Zimmer 04. Tel.: 302-2683, zur Verfügung.
Die Zentrale Studienberatung, Gebäude 1.2 auf dem Campusgelände, Tel.:
06 81 / 302-3513, berät in Zusammenarbeit mit den Kontaktdozenten in den Fach-
bereichen zu Fragen der Studienvorbereitung, studienbegleitend und bei persönli-
chen Problemen. Die Beratung erfolgt in Einzelgesprächen und ist selbstverständ-
lich vertraulich. Die Zentrale Studienberatung verfügt über umfangreiches In-
formationsmaterial auch anderer bundesdeutscher Hochschulen. Darüber hinaus
hilft sie Behinderten bei Berwerbungs-, Zulassungs- und Einschreibeformalitäten
sowie bei allen Fragen, die mit der Integration in Universität und Studium im Zusam-
menhang stehen (Kontaktperson: Frau Dipl.-Psych. Gabriele Oesterling, Zimmer
7.09. Tel.: 06 81 / 302-3663}
Aufgabe der Psychologisch-Psychotherapeutischen Beratungsstelle (PPB) ist die
Betreuung aller Studierenden in Problemsituationen — sei es im Arbeits-, Kontakt-
bzw. Beziehungs- oder im Persönlichkeitsbereich. Die therapeutischen Angebote
umfassen Einzel- und Gruppentherapie, Lern- und Examenstrainings sowie In-
formationsveranstaltungen für Studienanfänger.
Das Sekretariat (Bau 17, 2. Etage) steht in der Zeit von 9 bis 16 Uhr für weitere Aus-
künfte zur Verfügung (Tel. 06 81 / 302-2525}.
In Fragen zur Studienfinanzierung, insbesondere aber auch über die Sonder-
regelungen für Behinderte, gibt das Studentenwerk im Saarland eV, an der Univer-
sität, Gebäude 28, Tel.: 06 81 / 302-2800, Auskunft. Den Behinderten wird außerdem
die Möglichkeit geboten, ein Essen im Erfrischungsraum einzunehmen, wenn es die
Behinderung nicht zuläßt. im Speisesaal der Mensa in der 1, Etage zu essen.
Für Behinderte gelten Sonderregelungen bei der Aufnahme in ein Studentenwohn-
heim und bei der Festlegung der allgemeinen Wohnzeit;-jedoch ist nur ein Teil der
Wohnheime ohne Treppe erreichbar. Z. Zt. kann eine behindertengerechte Woh-
nung in Saarbrücken-Dudweiler angeboten werden. Auskunft erteilt auch hier das
Studentenwerk im Saarland eV. Gebäude 28 Tel: 08 81 / 302-2800
Auf studentischer Ebene helfen die Mitarbeiter des Sozialreferates der Studen-
tenschaft (AStA), Tel.: 06 81 / 302-2900, 302-3934. Ihre Aufgabe besteht u. a. darin,
mit dafür zu sorgen, daß ein behindertengerechtes Studium möglich ist. Das Sozial-
referat knüpft und unterhält Kontakte zu maßgeblichen Stellen in- und außerhalb der
Universität, um möglichst schnell und unbürokratisch gerade auch Behinderten zu
helfen.
Von seiten des Arbeitsamtes Saarbrücken steht Frau G. Michels-Ruf, Berufsin-
formationszentrum, Bleichstraße 25, 6600 Saarbrücken, Tel. 06 81 / 50 04-7 39, als
Kontaktperson für behinderte Studienbewerber und Studierende zur Verfügung.