Nur wer krankenversichert
st, darf studieren. Von der
Ylicht, einer der gesetz-
ichen Krankenkassen ein-
schließlich Ersatzkassen
anzugehören, können sich
orivat versicherte Studenten
befreien lassen.
Setzen Sie sich gleich mit
einer der privaten Kranken-
versicherungen in Verbindung.
Ihre Namen und Anschriften
Anden Sie auf der Rückseite:
Privat
aranken-
sich g
für
Der Weg zur Befreiung:
% Vor der Erst-Einschreibung treten Sie einer
arivaten Krankenversicherung bei. Von ihr bekom-
nen Sie die Versicherungsbescheinigungen und
den Befreiungsantrag. Diese Vordrucke geben Sie
dann der Ortskrankenkasse (AQOK) Ihres Wohn-
der Studienorts.
% Wenn Sie bereits — allein oder mit Ihren Eltern —
privat versichert sind, können Sie selbstverständlich
ebenfalls den Befreiungsantrag stellen.
Die Fristen:
% Beantragen Sie die Befreiung möglichst schon
n den Semesterferien, am besten aber vor Ihrer
Immatrikulation. Dann können Sie dabei die Ver-
3Sicherungsbescheinigung gleich vorlegen.
% Wenn Sie einer gesetzlichen Krankenkasse oder
Ersatzkasse beigetreten sind, können Sie noch in
den ersten drei Monaten eines jeden Semesters in
eine Privatversicherung übertreten.
% Die Befreiung wirkt bis zum Ende Ihres Studiums.
Einige Vorteile:
% Die Privatversicherung hilft Ihnen bei den Forma-
täten. BAföG-Empfänger erhalten einen Beitrags-
zuschuß von monatlich 38 Mark.
% Auch von den leitenden Krankenhausärzten
hrer Wahll können Sie sich als Privatpatient
ambulant behandeln lassen. j
% Sie können in ganz Europa privat zum Arzt und
ın8 Krankenhaus gehen und bekommen die
Kosten tarıflich erstattet.
Ne privaten
Xrankenversicherungen
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