Full text: SS 2002 (0107)

Mitteilungen für ausländische Studierende (ohne „Bildungsinländer“) 
Immatrikulationsvoraussetzungen 
1. Deutschkenntnisse: 
Ausländische Studienbewerber müssen vor Aufnahme des Studiums nachweisen, 
daß sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. 
Der Nachweis kann geführt werden durch: 
a) eine Hochschulzugangsberechtigung, die an einer deutschen Schule (auch im 
Ausland) erworben worden ist, 
b) das „Kleine Deutsche Sprachdiplom“ oder das „Große Deutsche Sprachdiplom“ 
eines Goethe-Institutes, 
c) das Zeugnis der Feststellungsprüfung (Studienkolleg), 
d) das Zeugnis der „Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse 
(DSH/PNDS)“ auf der Grundlage der Rahmenordnung der Hochschulrektoren- 
konferenz (HRK). 
Über die Anerkennung des vorgelegten Sprachzeugnisses entscheidet die Univer- 
zität des Saarlandes. 
Bewerber ohne bzw. mit wenigen Deutschkenntnissen können vor Aufnahme des 
Fachstudiums den Besuch des Deutschkurses bei der Universität des Saarlandes 
beantragen. Der Deutschkurs dauert ein bis zwei Semester und endet mit der 
DSH/PNDS. Die DSH/PNDS kann einmal wiederholt werden. 
2, Reifezeugnis oder gleichwertiges Zeugnis: 
a) Die Voraussetzungen für die Einschreibung als ordentlicher Student erfüllt, wer 
ein Abschlusszeugnis erworben hat, das dem deutschen Reifezeugnis gleich- 
wertig ist. Zulassungsbeschränkungen bleiben unberührt. 
5) Ist ein ausländisches Reifezeugnis dem deutschen Reifezeugnis nicht gleichge- 
stellt, muß der Bewerber die „Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife“ able- 
gen, bevor er mit seinem Fachstudium beginnen kann. Zur Vorbereitung auf die 
Feststellungsprüfung wird der Besuch eines Studienkollegs angeboten. 
Zewerber, die ein technisch-naturwissenschaftliches oder medizinisches Fach 
studieren wollen, besuchen das Studienkolleg der Universität des Saarlandes 
und legen dort die Feststellungsprüfung ab. 
Anfragen sind an Frau Ingrid KIEFER, Abteilung für studentische Ange- 
egenheiten, Gebäude 28, Zi. 97, Tel. (06 81) 3 02-21 56, zu richten. 
Bewerber, die ein wirtschafts-, sozial- oder geisteswissenschaftliches Fach stu- 
dieren wollen, wenden sich direkt an das Staatl. Studienkolleg Mainz, Saar- 
straße 52, 55122 Mainz. 
Für alle Studiengänge, die einer Zulassungsbeschränkung unterliegen, erfolgt die 
Einschreibung bis zu dem im Zulassungsbescheid angegebenen Termin in der 
Abteilung für studentische Angelegenheiten (OÖffnungszeiten:. Mo-Do 10.00-11.30 
Uhr, Mo —- Do 13.30-15.00 Uhr, Fr geschlossen). 
Für alle Studiengänge, die keiner Zulassungsbeschränkung unterliegen, ist die 
Immatrikulation in der Zeit vom 11. März — 5. April 2002 persönlich durchzuführen. 
Bezüglich der erforderlichen Unterlagen siehe weiter bei Mitteilungen für deutsche 
Studierende (A. Abs. 2 und Abs. 3). 
3 
Finanzielle Voraussetzungen 
Zur Deckung des Lebensunterhalts müssen ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. 
Die monatlichen Ausgaben eines Studenten sind von den persönlichen Bedürfnissen 
abhängig und betragen zur Zeit mindestens ca. 550 0. Aus diesem Grund wird von 
ausländischen Studienbewerbern eine Erklärung über die Studienfinanzierung ver- 
langt.
	        
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