Full text: SS 2002 (0107)

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Hochschulwechsler/Studienfortsetzer müssen darüber hinaus die letzte Immatri- 
kulationsbescheinigung mit Studiengangbezeichnung und Fachsemesterangabe 
vorlegen, Fachwechsler ins höhere Fachsemester/Quereinsteiger eine verbindliche 
Einstufungsbescheinigung des hiesigen oder zuständigen Prüfungsamtes. Ist der 
Hochschulwechsel nicht gleichzeitig mit einem Fachwechsel verbunden, wird bei 
der Immatrikulation die Zahl der Fachsemester fortgeschrieben. Es wird jedoch 
dringend dazu geraten, wegen Anerkennung bisheriger Studienleistungen mit den 
jeweils zuständigen Prüfungsämtern Kontakt aufzunehmen. 
Besteht Anlass zu der Annahme, daß ein Versagungsgrund gegeben ist, können wei- 
tere Unterlagen verlangt werden, soweit diese für die Entscheidung über das Beste- 
hen des Versagungsgrundes erforderlich sind. Eine Immatrikulation muß versagt wer- 
den, wenn Sie im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes in dem gewählten 
Studiengang bereits den Prüfungsanspruch verloren haben. 
Beiträge 
Die Beiträge sind wie folgt festgesetzt: 
Studentenwerk .. 
Studentenschaft 
(einschl. Beitrag zum Semesterticket) ...... ........ 60,640 
87,94 0 
27,30 0 
Empfänger: Studentenwerk im Saarland e. V. 
Bankverbindung: Bayerische HypoVereinsbank (BLZ 590 200 90), Kto.-Nr. 8 750 009. 
Die Einzahlung kann auch durch Erwerb einer entsprechenden Gebührenmarke am 
Service —- Schalter der Saar 1 Bank im Mensagebäude (28) in Saarbrücken erfolgen. 
B. Rückmeldung (ohne und mit Beurlaubung) 
7. Januar - 28. Februar 2002 
Ein Student kann auf Antrag für die Dauer eines Semesters aus wichtigem Grund be- 
urlaubt werden. Der Antrag (auch im Internet erhältlich) mit entsprechendem Nachweis 
ist innerhalb der Rückmeldefrist zu stellen. Über den Antrag entscheidet der Univer- 
sitätspräsident. Wichtige Gründe sind insbesondere Erkrankung, studienbedingter 
Auslandsaufenthalt sowie Mutterschafts- oder Erziehungsurlaub bis zur gesetzlich 
vorgeschriebenen Dauer. 
Verspätete gebührenpflichtige Rückmeldung: 1. März — 5. April 2002. 
C. Exmatrikulation 
Die Exmatrikulation ist jederzeit möglich. 
Dem Antrag (Formblatt, auch im Internet erhältlich) sind das Studienbuch und der Stu- 
dentenausweis, sowie bei schriftlicher Exmatrikulation auch ein adressierter und fran- 
kierter Rückumschlag (DIN C5) beizufügen. 
Intensivsprachkurse in den Semesterferien 
Die Universität des Saarlandes bietet für Studierende der Hochschulen des Saarlan- 
des in der vorlesungsfreien Zeit (März/September) Intensivsprachkurse in den Spra- 
chen Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch an. Die vierwöchigen Kurse die- 
nen der Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes. 
Weitere Informationen: Tel. 3 02-43 93, Fax 3 02-44 89, 
E-Mail aaaso@rz.uni-saariand.de
	        
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