Full text: SS 2002 (0107)

Zeittafel 
Sommersemester 2002 
Beginn des Sommersemesters 2002 
Beginn der Vorlesungen 
Ende der Vorlesungen 
Ende des Sommersemesters 2002 
1. April 2002 
8. April 2002 
12. Juli 2002 
30. September 2002 
Mitteilungen für deutsche Studierende und „Bildungsinländer“ 
A. Neueinschreibung 
Für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge ist die Immatrikulation bis zu dem im 
Zulassungsbescheid angegebenen Termin in der Abteilung für studentische Angele- 
genheiten (Gebäude 28, Erdgeschoss, Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30-11.30 Uhr, Mo-Do 
13.30-15.00 Uhr) persönlich durchzuführen. 
Für alle Studiengänge, die keiner Zulassungsbeschränkung unterliegen, ist die Imma- 
trikulation in der Abteilung für studentische Angelegenheiten (Gebäude 28, Erdge- 
schoß, Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30-11.30 Uhr, Mo-Do 13.30-15.00 Uhr) persönlich 
durchzuführen in der Zeit vom 11. März — 5. April 2002. 
Zur Immatrikulation sind vorzulegen: 
|. der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Immatrikulation. Sie 
können dieses Formblatt gegen Einreichung eines frankierten und adressierten 
Aückumschlags (1,12 0) bei der Abteilung für studentische Angelegenheiten, Post- 
‘ach 151150, 66041 Saarbrücken anfordern oder online abrufen unter 
41ttp://www.uni-saarland.de/studierendensekretariat 
beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung; ggf. beglaubigte Fotoko- 
pie des Anerkennungsvermerks (bei deutschen Bewerbern mit einer Hochschul- 
zugangsberechtigung aus dem Ausland oder aus der ehemaligen DDR) sowie ggf. 
vegiaubigte Übersetzungen ins Deutsche. Nicht ausreichend ist ein „Fach- 
oberschulabschluß“, der lediglich die Fachhochschulreife vermittelt. Eine fach- 
gebundene Hochschulzugangsberechtigung berechtigt nach Maßgabe der Verord- 
nung über die Qualifikation für ein Studium an der Universität des Saarlandes vom 
7. 2. 1994 (Amtsblatt S. 268) zum Studium bestimmter Studiengänge an der Uni- 
versität. 
3. der Nachweis des Krankenversicherungsschutzes (siehe gesonderten Hinweis), 
4. eine Einzahlungsquittung über die Entrichtung des Beitrages zur Studentenschafi 
und des Sozialbeitrages in Höhe von 0 87,94 (Empfänger: Studentenwerk im Saar- 
and e. V., Kto.-Nr. 8750009 bei der Bayerischen HypoVereinsbank ereinsbank, 
Filiale Saarbrücken, BLZ 590 200 90); die Einzahlung kann auch durch Erwerb einer 
Gebührenmarke am Service — Schalter der Saar 1 Bank im Mensagebäude (28) in 
Saarbrücken erfolgen. Die Bankgebühren entfallen hierbei. 
5. eine Bescheinigung der Bundeswehr über die Freistellung vom Wehrdienst (für 
Angehörige der Bundeswehr, deren Dienstzeit regulär nach dem 30. April 2002 
endet), bzw. eine solche Bescheinigung vom Bundesamt für Zivildienst (für Zivil- 
dienstleistende, deren Dienst regulär nach dem 30. April 2002 endet), 
5. Ihr Studienbuch, sofern Sie an einer Hochschule immatrikuliert waren/sind, 
7. Nachweis der Exmatrikulation an der bisherigen Hochschule, sofern Sie die Imma- 
trikulation für einen Studiengang beantragen, für den bundesweit Zulassungszah- 
len festgesetzt sind, und Sie in diesem Studiengang gleichzeitig an einer anderen 
‚wissenschaftlichen Hochschule immatrikuliert sind. 
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