Full text: SS 1993 (0089)

Selbstverwaltung der Studierenden 
Nach $ 102 des 1989 novellierten Gesetzes über die Universität des Saarlandes (Saar- 
ländisches Universitätsgesetz/SUG) bilden die immatrikulierten Studierenden der Uni- 
versität des Saarlandes die Studierendenschaft. Diese ist eine Gliedkörperschaft der 
Universität und nimmt als Gruppe an den Gruppen-Urwahlen zu den universitären Gre- 
mien teil. Über sie hat der Universitätspräsident für das Land die Rechtsaufsicht. 
Durch das SUG ist die Studierendenschaft verpflichtet, eine Satzung zu erlassen, in der 
u. a. ihre Zuständigkeiten, die Zusammensetzung des Studierendenparlaments, die 
Grundsätze der Wahl ihrer Organe und der Vollzug ihres Haushaltsplanes geregelt wer- 
den. Diese Satzung ist z. Z. in Arbeit. Entwürfe werden im Rechts- und Satzungsaus- 
schuß des Studierendenparlamentes besprochen. 
Jede Satzung der Studierendenschaft muß vom Wissenschaftsministerium genehmigt 
werden. Zur Zeit gilt noch (bis zum Inkrafttreten der neuen Satzung) die Satzung, die in 
den Sitzungen des 34. und 35. Studierendenparlaments am 14. Mai und 26. November 
1986 beschlossen und am 18. Februar 1987 geändert wurde. Der damalige Minister für 
Kultus, Bildung und Wissenschaft stimmte dieser Satzung am 4. Februar 1987 zu, so daß 
sie am 16. Februar 1987 verkündet wurde. Die geänderte Fassung wurde nach Zustim- 
mung des Ministers am 18. März 1987 verkündet. 
Folgende Organe der Studierendenschaft bestehen zur Zeit: 
1. Studierendenparlament (StuPa) 
Das Studentische Parlament wird von den Studierenden in unmittelbarer freier, gleicher 
und geheimer Wahl für ein Jahr gewählt. Es setzt sich aus 33 Abgeordneten zusammen. 
Das Parlament ist das beschlußfassende Organ der Studierendenschaft. Ihm obliegt die 
Wahl des AStA und des Altestenrats sowie die Verabschiedung des Haushaltes der Stu- 
dierendenschaft. Es befaßt sich u. a. mit dem Entwurf von Satzungen und Ordnungen, 
mit der Kontrolle der Exekutive sowie Anträgen, die alle Bereiche des studentischen Le- 
bens betreffen. Die Sitzungen des Studierendenparlaments sind öffentlich und werden 
nach der konstituierenden Sitzung per Aushang bekanntgegeben. Das 40. Studieren- 
denparlament mit der Amtszeit vom 1. 10. 92-30. 9. 93 ist in der Zeit vom 22.26. 6. 92 
gewählt worden. 
2. Der Allgemeine Studierendenausschuß (AStA) 
Das Parlament wählt jeweils zu Beginn seiner Amtszeit eine/n Präsidenten/in und höch- 
stens 4 Vizepräsidenten/innen als Exekutive. Weiterhin bestätigt das Parlament einzelne 
Referenten/innen und Projektleiter/innen auf Vorschlag des/der Präsidenten/in. 
Im derzeitigen AStA sind folgende Referate/Projekte eingerichtet: 
Referatsname/Proijektname 
Telefon (0681) 302- 
Öffentlichkeitsarbeit/Präsident 
Finanzen 
Recht/BAföG 
Soziales/Studentenwerk 
Fachschaften 
Hochschulpolitik 
Frauen 
Ausländer/Ausländerinnen 
Internationales 
Politische Bildung 
Unifilm 
Okologieprojekt 
Kulturprojekt 
Männerprojekt 
Außenreferat Homburg 
2936 
4589 
3934 
3934 
4322 
2930 
2996 
2945 
4293 
4321 
2858 
2960 
2960 
4293 
(06841) 16 7499
	        
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