Erläuterungen zur Studiengangübersicht
Studienrichtungen
D = Diplom
5 = Staatliche Prüfung
L = Lizentiatenprüfung (Rechtswissenschaft)
M = Magisterprüfung
P = Promotion (als 1. Studienabschluß)
B = Lehramt an beruflichen Schulen
G = Lehramt an Gymnasien
R = Lehramt an Realschulen
H = Lehramt an Grund- und Hauptschulen
ZP = Zwischenprüfung, 1. Studienabschnitt im
Teilstudiengang Politikwissenschaft
Zulassungsverfahren/-beschränkungen
Z = ZVS - Allgemeines Auswahlverfahren
O = Universität des Saarlandes —- ohne Zulassungsbeschränkung
X = keine Aufnahme von Studienanfängern und Fortgeschrittenen
Universität des Saarlandes — keine Aufnahme von
Studienanfängern
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Hinweis zu den Studiengängen 32-36
Die Diplomprüfung für Dolmetscher kann nur in Englisch, Franzö-
sisch oder Spanisch als erste Fremdsprache abgelegt werden
Hinweis zu dem Studiengang 50 (Sportwissenschaft)
Im Studiengang Sportwissenschaft ist eine Immatrikulation abhän-
gig vom Bestehen einer Eignungsprüfung in den letzten 2 Jahren.
Zu einem Sommersemester gibt es keinen Prüfungstermin.
Hinweis zu dem Studiengang 98 (Politikwissenschaft)
Das politikwissenschaftliche Studium kann an der Universität des
Saarlandes mit einer Magisterprüfung (M. A.) der Philosophischen
Fakultät abgeschlossen werden; die entsprechenden Fächerkombi-
nationsvorschriften sind zu beachten.