Full text: SS 1993 (0089)

Zeittafel 
Sommersemester 1993 
3eginn des Sommersemesters 1993 
3eginn der Vorlesungen 
znde der Vorlesungen 
=nde des Sommersemesters 1993 
1. April 1993 
19. April 1993 
23. Juli 1993 
30. September 1993 
Mitteilungen für deutsche Studierende und „Bildungsinländer“ 
A. Neueinschreibung 
Für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge ist die Immatrikulation bis zu dem im 
Zulassungsbescheid angegebenen Termin in der Abteilung für studentische Angele- 
genheiten (Gebäude 28, Erdgeschoß, Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30 — 11.30 Uhr, Do 
13.30 — 15.00 Uhr) persönlich durchzuführen. 
Für alle Studiengänge, die keiner Zulassungsbeschränkung unterliegen, ist die Imma- 
irikulation in der Abteilung für studentische Angelegenheiten (Gebäude 28, Erdge- 
schoß, Öffnungszeiten: Mo — Fr 8.30 — 11.30 Uhr, Do 13.30— 15.00 Uhr) persönlich 
durchzuführen in der Zeit vom 22. März 1993 bis 8. April 1993. 
Dem Immatrikulationsantrag (Formblatt) sind mindestens beizufügen: 
'. der ausgefüllte und unterschriebene Datenbogen sowie weitere Formblätter, die bei 
der Abteilung für studentische Angelegenheiten abgeholt bzw. angefordert (Freium- 
schlag DIN C5 beifügen) werden können, 
2. ein Lichtbild. 
3. beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung. Grundsätzliche Vorausset- 
zung für die Aufnahme eines Studiums an der Universität des Saarlandes ist die „all- 
gemeine Hochschulreife“, Diese wird in der Regel durch ein Abiturzeugnis nachge- 
wiesen. In einigen Fällen (z. B. Reifezeugnis in der ehemaligen DDR oder im Ausland 
erworben) ist zusätzlich eine besondere Bescheinigung über die Anerkennung des 
Zeugnisses und/oder über die Durchschnittsnote erforderlich; diese Bescheinigung 
arhalten Sie beim Kultusminister des Landes, in dem Sie wohnen. Nicht ausreichend 
istein „Fachoberschulabschluß“, der lediglich die Fachhochschulreife vermittelt. Ein 
Zeugnis über die sog. „fachgebundene Hochschulreife“ reicht dann aus, wenn es 
den gewünschten Studiengang ausdrücklich nennt und auch für das Saarland 
(noch) gilt. Eine an einer Gesamthochschule erworbene fachgebundene Hochschul- 
reife wird nicht anerkannt. 
4. der Nachweis des Krankenversicherungsschutzes (siehe gesonderten Hinweis), 
5. eine Einzahlungsquittung über die Entrichtung des Beitrages zur Studentenschaft 
und des Sozialbeitrages in Höhe von DM 55, - (Empfänger: Studentenwerk im Saar- 
land e. V., Kto.-Nr. 8 750 009 bei der Bayerischen Vereinsbank, Filiale Saarbrücken, 
BLZ 590 200 90); die Einzahlung kann auch durch Erwerb einer Gebührenmarke bei 
der Bayerischen Vereinsbank auf dem Universitätsgelände in Saarbrücken erfolgen 
Die Bankgebühren entfallen hierbei. 
eine Bescheinigung der Bundeswehr über die Freistellung vom Wehrdienst (für An- 
gehörige der Bundeswehr), deren Dienstzeit regulär nach dem 30. April 1993 endet), 
bzw. eine solche Bescheinigung vom Bundesamt für Zivildienst (für Zivildienstlei- 
stende, deren Dienst regulär nach dem 30. April 1993 endet). 
7. Ihr Studienbuch, sofern Sie an einer Hochschule immatrikuliert waren/sind, 
3. Nachweis der Exmatrikulation an der bisherigen Hochschule, sofern Sie die Immatri- 
kulation für einen Studiengang beantragen, für den bundesweit Zulassungszahlen 
festgesetzt sind, und Sie in diesem Studiengang gleichzeitig an einer anderen wis- 
senschaftlichen Hochschule immatrikuliert sind.
	        
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