Full text: SS 1983 (0069)

Zeittafel Sommersemester 1983 
Beginn des Sommersemesters 1983 
Beginn der Vorlesungen 
Ende der Vorlesungen 
Ende des Sommersemesters 1983 
1. April 1983 
18. April 1983 
22. Juli 1983 
30. September 1983 
A) Neueinschreibung 
Cür alle zulassungsbeschränkten Fächer bis zu dem im Zulassungsbescheid ange- 
gebenen Termin beim Studentensekretariat. 
Für alle zulassungsfreien Fächer ist die Immatrikulation in der Zeit vom 21. März bis 
31. März 1983 durchzuführen. 
Es sind vorzulegen: 
1. Der Zulassungsbescheid (bzw. Immatrikulationsantrag) 
2. das Reifezeugnis in beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Fotokopie 
3. der Nachweis der Entrichtung der Beiträge 
4. zwei Paßbilder 
B) Rückmeldung (ohne und mit Beurlaubung) 
Montag 24. Januar — Freitag 4. März 1983 
Eine Beurlaubung ist allgemein möglich bei Erkrankung, Vorbereitung auf Ab- 
schlußprüfungen, Ableistung einer Praktikantenzeit sowie bei vorgeschriebenen 
Auslandsstudien. 
C) Exmatrikulation 
Die Exmatrikulation ist jederzeit möglich. 
Dem Antrag sind das Studienbuch und ein Freiumschlag DIN A 5 beizufügen. 
Belegverfahren 
Bei der Immatrikulation und den folgenden Rückmeldungen erhält der Student ein 
Belegblatt, das in das Studienbuch einzuheften ist. Der Student ist verpflichtet, die 
Lehrveranstaltungen an denen er teilnimmt, durch Eintragen auf das Belegblatt zu 
oelegen. Unbeschadet weiterer Bestimmungen in Prüfungsordnungen ist der Stu- 
dent verpflichtet, in jedem Semester an den Lehrveranstaltungen im Umfange von 
mindestens vier Wochenstunden teilzunehmen. 
Gasthörer 
Als Studierender ohne akademisches Bürgerrecht (Gasthörer) kann auf seinen An- 
irag jeweils auf die Dauer eines Semesters zugelassen werden, wer aufgrund seiner 
Vorbildung in der Lage ist, an einzelnen Lehrveranstaltungen in der Universität mit 
Verständnis teilzunehmen. Antragsvordrucke sind bis 15. April 1983 im Studenten- 
sekretariat erhältlich. 
Hinweis: Rückmeldung zum Wintersemester 1983/84 vom 20. Juni—29. Juli 1983. 
Beiträge 
Die Beiträge sind wie folgt festgesetzt: 
DM 23,40 
DM 9,00 
DM 32,40 
Außerdem muß der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung erbracht 
werden (It. KVSG v. 24. 6. 1975). 
Studentenwerk 
Studentenschaft
	        
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