4. Januar 1514 schriftlich geloben, den Zins von sechzig
Gulden binnen drei Jahren mit jährlich zwanzig Gulden
abzuzahlen. Offenbar war Johannes von Lichtenstein ein
ehrlicher Mann und zahlte wirklich. Ja er muß sehr rasch
bei dem Grafen wieder in Gunst gekommen sein, denn
dieser verlieh ihm und Lux von Nassau dieselbe Schmiede
mit Wassergang und Wiesen und allem vorhandenen Gezeug,
mit freiem Holze zum Kohlenbrennen aus den herrschaft—
lichen Waldungen, sowie mit dem gesamten Eisenerz der
Herrschaft Ottweiler am 7. August 1514 gegen den halben
Ertrag in Erbpacht. Zu der Eisenschmiede am Osterbach
gehörte auch noch eine Waldschmiede am Osterbach, die in
einem Vergleich zwischen den Erbpächtern vom 19. Juli 1520
erwähnt wird. Der halbe Ertrag aber wurde folgender—
maßen berechnet. Zu Pfingsten jeden Jahres hatten die
Pächter dem Grafen zehn Zentner Eisen zu liefern. Ferner
hatten sie von jedem zehnten Wagen Eisenstein, der abge—
haut wurde, und von jedem einzelnen Wagen Holzkohlen,
der von ihnen in der Herrschaft Ottweiler gebrannt wurde,
das Fünfzehntel eines Gulden zu zahlen. Um der Gefahr
vorzubeugen, daß sie etwa zu hohe Preise nähmen, wurde
ihnen aufgegeben, alles Eisen, das zu Saarbrücken und
Ottweiler gebraucht werde, den Zentner zu einem Rheinischen
Gulden zu liefern, für eiserne Töpfe etwas über einen
Gulden, und für den Guß von Oefen, Kanonen und
Kanonenkugeln nur einen Gulden zu berechnen, wenn sie
das Gußeisen geliefert erhielten.
Trotz des Erbpachtvertrages betrieben die beiden Herren
die Eisenschmiede im Osterbachtale nicht lange. Sie brannte
ab, und damit hielten sie sich ihrer Verpflichtungen für
ledig. Graf Johann Ludwig aber suchte sie wieder in
Betrieb zu bringen und erklärte sich gegenüber einem Bürger