und einigen anderen Teilen ein eigenes Saar-Departement.
Im Frieden von Luneville 1801 wurde sogar das ganze
linke Rheinufer in aller Form an Frankreich abgetreten
und am 9. März 1801 gesetzlich der französischen Republik
einverleibt. Das Saar-Departement wurde in vier Arron—
dissements mit vierunddreißig Kantonen eingeteilt und ging
1804 mit den übrigen Teilen der französischen Republik
ins französische Kaiserreich über. Schon seit einem halben
Jahrhundert hatten enge wirtschaftliche Beziehungen des
Saargebietes zu Frankreich bestanden. Dies erleichterte
den Franzosen wesentlich die Besitzergreifung Die französische
Regierung übernahm alle Hoheitsrechte des bisherigen Landes—
herrn und betrachtete sämtliche Besitzungen desselben als
französisches Staatseigentum, das sie auf Rechnung der
Republik verpachtete. Dazu gehörten vor allem der Bergbau
der Nassau-Saarbrücker Lande und seine Nebenzweige wie
der Hüttenbetrieb. Die Kohlengruben des Landes verpachtete
die Republik am 25. März 1797 für zehn Jahre an die
Compagnie Equer in Paris, und am 19. Juni 1797 über—
nahm dieselbe Gesellschaft auch sämtliche Nassau-Saarbrücker
Eisenhütten gegen einen Jahrespacht von 13 500 Frank
auf neun Jahre. Die größeren Betriebe waren Geislautern,
Sulzbach, Fischbach, Halberg und Neunkirchen.
Neunkirchen, das damals noch mit Niederneunkirchen
eine Gemeinde bildete, war schon in dieser Zeit ein wich—
tiger örtlicher Verkehrsknotenpunkt. Von Saarbrücken lief
eine Straße über Sulzbach und Friedrichsthal dahin, von
Norden kam eine zweite über Ottweiler von St. Wendel,
und eine dritte mündete von der Grafschaft Pfalz-Zwei—
brücken her dort ein. War Ottweiler auch die Hauptstadt
der alten gleichnamigen Herrschaft gewesen, so war doch
Neunkirchen neben ihm der bedeutendste Ort des Bezirkes.