schäftigt, üben jedoch auch zugleich häusliche Krankenpflege
in den Wohnungen der Hüttenleute aus und dienen der
Armenpflege der Gemeinde. 1904 wurde ein Altersver—
sorgungshaus und Waisenhaus mit dreißig Wohnräumen
und fünfzig Betten erbaut und eingerichtet, in das alte
Frauen und Waisenkinder aufgenommen werden.
* 4. hüttenwohnungen und Werkssparkasse.
Wohnhäufer für die Hüttenleute erscheinen schon unter
dem Zubehör der Hütte im achtzehnten Jahrhundert, trotzdem
das Neunkircher Eisenwerk hinsichtlich der Wohngelegenheit
für seine Hüttenleute besser daran war als die meisten
ähnlichen Werke. Das Werk selbst liegt mit seinen 250
Hektar zusammenhängendem Grundbesitz in der Hauptsache
in der Gemeinde Niederneunkirchen, reicht mit demselben
jedoch auch in die Gemeinden Neunkirchen und Wiebelskirchen
hinein. Es grenzt unmittelbar jan den blühenden Ort
Neunkirchen, der seinen Hüttenleuten reichliches Unterkommen
bot und Wohnungsmangel ausschloß. Besondere Hütten—
häuser für Werksarbeiter waren mithin nur für solche
Hüttenleute wünschenswert, bei denen ein Wohnen in der
Nähe der Hütte mitbezug auf ihren Dienst erforderlich
war. Aus diesen Gründen nahm die Anzahl der Hütten—
mannshäuser des Werkes im Anfang verhältnismäßig wenig
zu. 1900 waren erst 107 Familienwohnungen vorhanden.
Diese Häuser liegen größtenteils nördlich der Koksofenanlage.
Die Wohnungen ordnen sich nach Größe und Lage in acht
Klassen. Die erste Klasse umfaßt die Häuser mit fünf
Räumen und einem Stall und wird für 180 Mark ver—