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2. Geldstiftungen.
Einen so weiten Rahmen die Tätigkeit des Neunkircher
Knappschaftsvereins umfaßt, so erwies es sich doch von
jeher als unmöglich, im Rahmen eines Vereins, der an
feste Satzungen gebunden ist, all den Anforderungen
zu genügen, welche die Manigfaltigkeit der Verhältnisse
von fünfzehntausend bis fünfundzwanzigtausend Menschen
stellt. So traten neben den Verein mehrere Stiftungen
der Firma, welche für bestimmte Zwecke Geldmittel bereit
stellten.
An der Spitze steht die Ludovicastiftung mit einem
Kapital von 15 000 Mark, aus dessen Zinsen Hüttenleuten,
die sich durch gute Führung auszeichnen und unbescholtene
Mädchen heiraten, bei Gelegenheit ihrer Verehelichung eine
Aussteuer gewährt wird. In erster Reihe werden dabei
Hüttenleute berücksichtigt, deren Eltern oder künftige
Schwiegereltern an dem Eisenwerke gearbeitet haben oder
arbeiten.
Sodann folgt der Landwehrfonds. Derselbe ist
gestiftet worden, um in Kriegszeiten den Familien der zum
Heere einberufenen Arbeiter Unterstützungen zu bieten.
Seine Kapitalsumme betrug 1904 12 701 Mark. Er hat
eine eigenartige Organisation. Während der Zeit einer
Mobilmachung zahlen die zurückbleibenden Hüttenleute zu
diesem Fonds dieselben Beiträge wie zur Knappschaftskasse.
Die Firma steuert dann dieselbe Summe bei, welche die
Beiträge der Hüttenleute ausmachen. Der Gesamtbetrag,
der dadurch aufgebracht wird, ermöglicht Unterstützungen
in derselben Höhe, wie sie die Kreiskasse zahlt. Der
Stummsche Hüttenmann, der ins Feld zieht, weiß seine
Angehörigen also doppelt so gut versorgt wie jeder andere