Full text: Hundert Jahre Neunkircher Eisenwerk unter der Firma Gebrüder Stumm

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deutenden Teile. An Beerdigungskosten wird den Hinter— 
bliebenen der Mitglieder wie der Invaliden der vierzigfache 
Betrag des Krankengeldes gezahlt. Selbst die Hinterbliebenen 
der Frauen und Witwen der Mitglieder und der Invaliden 
erhalten ein Sterbegeld, das nach der Lohnklasse des Ver— 
sicherten zwischen 36 und 84 Mark schwankt. Ebenso wird 
den Hinterbliebenen der Kinder von Mitgliedern und Invaliden 
ein Sterbegeld bis zu 42 Mark ausgezahlt. In gleich 
reichlichem Maße ist die Invalidenpension bemessen, welche 
sich nach Lohnklasse und Dienstalter steigert. Sie beginnt 
mit 13 Mark monatlich und steigt bis 59 Mark. Da die 
Invaliden so gut wie ausnahmslos außerdem auch noch 
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dem auf dem Werke in treuer Arbeit ergrauten Hüttenmanne 
nicht nur eine auskömmliche sondern sogar eine reichliche 
Versorgung für sein Alter gesichert. Aber auch noch üher 
seinen letzten Atemzug hinaus sorgt das Werk für die 
Seinen. Während die Reichsarbeiterversicherung, abgesehen 
etwa von der Unfallversicherung, hier aufhört, so setzt der 
Knappschaftsverein auch hier noch seine Tätigkeit fort. Die 
Witwe des Mitgliedes oder des Invaliden erhält bis zu 
ihrem Tode oder bis zu ihrer Wiederverheiratung zwei 
Drittel der Knappschaftspension ihres Gatten. Im Falle 
ihrer Wiederverheiratung aber wird ihr der doppelte Jahres— 
betrag ihrer Pension, also eine Summe bis zu 900 Mark, 
mindestens aber 250 Mark, als Abfindung zur Aussteuer 
zuteil. Für jede Waise der Hüttenleute und der Invaliden 
wird ein Erziehungsgeld von monatlich drei bis vierzehn Mark 
bezahlt.
	        
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