— 57 —
entsprachen. Diese Fortentwicklung der Verhältnisse setzte
sich auch über den Tod Karl Ferdinands Freiherrn von
Stumm-Halberg fort. 1902 erfolgte eine Neuordnung
der Bestimmungen des Knappschaftsvereins und mit dem
1. Januar 1906 eine fernere. Deren Kern war, daß die
Firma, die bisher nur halb soviel an Beiträgen zu dem
Knappschaftsverein gezahlt hatte wie die Hüttenleute, ihren
Beitrag verdoppelte, also die gleiche Summe übernahm wie
jene. Da zugleich die fünf Lohnklassen der Alters- und
Invaliditätsversicherung eingeführt wurden, deren höchste
Klasse die Hüttenleute mit mehr als fünfzehnhundert Mark
Jahreseinkommen umfaßt, und ferner auch die Beiträge
der Hüttenleute mit deren freudigem Einverständnis etwas
erhöht wurden, so bedeutete die Steigerung des Werks—
beitrags zur Knappschaftskasse weit mehr als eine Ver—
doppelung desselben. Dem Neunkircher Knappschaftsverein
gehören sämtliche Meister und Arbeiter aller Betriebe an.
Er gewährt seinen Mitgliedern im Krankheitsfalle entweder
unentgeltliche Kur und Verpflegung in dem der Firma
gehörigen Viktoriahospital nebst Krankengeld von zwanzig
Pfennig bis zu zwei Mark zehn Pfennig täglich, oder freie
Kur und Arznei in ihrer Wohnung nebst einem täglichen
Krankengeld von achtzig Pfennig bis zu zwei Mark achtzig
Pfennig, je nach der Lohnklasse. Alle Leistungen des
Knappschaftsvereins sind genau nach den Beiträgen der
einzelnen Lohnklassen bemessen. Bei Erkrankungen, welche
durch Unfälle im Betrieb entstehen, erhöht sich das Kranken—
geld noch um ein Drittel seines Betrags. Für Badereisen
und für den Aufenthalt in Kliniken und ähnlichen Anstalten
werden noch besondere Unterstützungen gewährt. Ferner
übernimmt der Knappschaftsverein auch die Kur- und Arznei—
kosten der Angehörigen seiner Mitglieder zu einem be—