Full text: Hundert Jahre Neunkircher Eisenwerk unter der Firma Gebrüder Stumm

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entsprachen. Diese Fortentwicklung der Verhältnisse setzte 
sich auch über den Tod Karl Ferdinands Freiherrn von 
Stumm-Halberg fort. 1902 erfolgte eine Neuordnung 
der Bestimmungen des Knappschaftsvereins und mit dem 
1. Januar 1906 eine fernere. Deren Kern war, daß die 
Firma, die bisher nur halb soviel an Beiträgen zu dem 
Knappschaftsverein gezahlt hatte wie die Hüttenleute, ihren 
Beitrag verdoppelte, also die gleiche Summe übernahm wie 
jene. Da zugleich die fünf Lohnklassen der Alters- und 
Invaliditätsversicherung eingeführt wurden, deren höchste 
Klasse die Hüttenleute mit mehr als fünfzehnhundert Mark 
Jahreseinkommen umfaßt, und ferner auch die Beiträge 
der Hüttenleute mit deren freudigem Einverständnis etwas 
erhöht wurden, so bedeutete die Steigerung des Werks— 
beitrags zur Knappschaftskasse weit mehr als eine Ver— 
doppelung desselben. Dem Neunkircher Knappschaftsverein 
gehören sämtliche Meister und Arbeiter aller Betriebe an. 
Er gewährt seinen Mitgliedern im Krankheitsfalle entweder 
unentgeltliche Kur und Verpflegung in dem der Firma 
gehörigen Viktoriahospital nebst Krankengeld von zwanzig 
Pfennig bis zu zwei Mark zehn Pfennig täglich, oder freie 
Kur und Arznei in ihrer Wohnung nebst einem täglichen 
Krankengeld von achtzig Pfennig bis zu zwei Mark achtzig 
Pfennig, je nach der Lohnklasse. Alle Leistungen des 
Knappschaftsvereins sind genau nach den Beiträgen der 
einzelnen Lohnklassen bemessen. Bei Erkrankungen, welche 
durch Unfälle im Betrieb entstehen, erhöht sich das Kranken— 
geld noch um ein Drittel seines Betrags. Für Badereisen 
und für den Aufenthalt in Kliniken und ähnlichen Anstalten 
werden noch besondere Unterstützungen gewährt. Ferner 
übernimmt der Knappschaftsverein auch die Kur- und Arznei— 
kosten der Angehörigen seiner Mitglieder zu einem be—
	        
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