Konzil
Dem Konzil gehören an:
die akademischen Lehrer,
die als Bedienstete des Landes oder der Universität zu Forschung und Lehre
verpflichtet oder
Mitglieder des Senats oder eines Fakultätsrates sind,
Vertreter der akademischen Mitarbeiter,
Vertreter der Studenten,
Die Zahl der Vertreter der akademischen Mitarbeiter und der Vertreter
der Studenten beträgt je die Hälfte der dem Konzil angehörenden akade-
mischen Lehrer.
Akademischer Senat
Dem Senat gehören an:
der Rektor, der Prorektor und die Dekane;
als Wahlsenatoren:
je en planmäßiger Professor jeder Fakultät, der vom Fakultätsrat gewählt
wird,
ie ein weiterer akademischer Lehrer jeder Fakultät, der vom Fakultätsrot
gewählt wird,
je ein Vertreter der bediensteten außerplanmäßigen Professoren und Pri-
vatdozenten jeder Fakultät,
je ein Vertreter der akademischen Mitarbeiter jeder Fakultät,
vier Vertreter der Studenten, die verschiedenen Fakultäten angehören
sollen.
Fakultätsräte
Den Fakultätsräten gehören an:
die planmäßigen Professoren,
mindestens vier bedienstete außerplanmäßige Professoren und Privatdo-
zenten,
entpflichtete Professoren, die mit der Vertretung ihres bisherigen Lehr-
stuhles beauftragt sind,
weitere akademische Lehrer, denen der Fakultätsrat Sitz und Stimme ein-
geräumt hat,
zwei Vertreter der nicht bediensteten akademischen Lehrer,
vier Vertreter der akademischen Mitarbeiter,
vier Vertreter der Studenten.
Universitätsrat
Dem Universitätsrat gehören an
kraft Amtes: der saarländische Minister für Kultus, Unterricht und Volks-
sildung, der saarländische Minister für Finanzen und Forsten, der saar-
ändische Minister für Arbeit, Sozialordnung und Gesundheitswesen, der
saarländische Minister des Innern, der Vorsitzende des Ausschusses des
saarländischen Landtags für Kulturpolitik und für Jugendfragen, der Vor-
sitzende des Ausschusses des saarländischen Landtags für Haushalts- und
Finanzfragen, der Rektor, der Prorektor und der Oberbürgermeister der
Stadt Saarbrücken;