Gebühren für Gasthörer:
A) Gasthörerschein: 1000,— ffrs.
B) Semestergebühr für die wöchentliche Unterrichtsstunde: 250.— ffrs.
Praktische Übungen: 300,— ffrs.
Vorlesungen und Übungen des Dolmetscher-Institutes: 300,— ffrs.
Prüfungs- und Promotionsgebühren.
1. Zwischenprüfung, „Certificate” und Dipolmvorprüfung: 250,— ffrs.
2. Abschlußexamen, Lizenz, Diplome: 2000,— ffrs.
3. Prüfungsgebühren für die Prüfungen nach Abschluß des 2. medizinischen
Jahres (ärztliche Vorprüfung) und des 5. medizinischen Jahres (ärztliche
Prüfung) sind nicht an die Universität, sondern an das Landesschatzamt
einzuzahlen.
Ärztliche Vorprüfung: 2000,— ffrs.
Ärztliche Prüfung: 5000,— ffrs.
4. Promotion: 3000,— ffrs.
VI. Stipendien.
Sie werden solchen Bewerbern gewährt, die den Nachweis erbringen:
1. wissenschaftlicher Befähigung (Zeugnisse oder Beurteilung der zustän-
digen Fakultät oder Schule),
2. wirtschaftlicher Bedürftigkeit.
Antragsformulare für Studienbeihilfe sind im Sekretariat der Universität
erhältlich.
Die ausgefüllten Anträge sind nach Einsetzung des Einschreibevermerkes
durch das Sekretariat, der zuständigen Fakultät einzureichen.
VII. Exmaitrikulation.
Die Exmatrikulation ist spätestens bis 28. 2. zu tätigen und setzt die Ein-
holung verschiedener Entlastungsunterschriften durch den Studierenden
voraus. Bei der Exmatrikulation ist das Studienbuch dem Universitätssekre-
tariat vorzulegen. Fernexmatrikulation und Exmatrikulationen
durch zweite Personen erfolgen nicht.
Vill. Beurlaubungen aus persönlichen Gründen.
Ein Studierender, der aus dringenden Gründen von dem Belegen der Vor-
lesungen während eines Semesters befreit werden möchte, muß im vor-
aus ein begründetes, an die Fakultät gerichtetes Gesuch beim Sekretariat
der Universität einreichen.
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